Rücklastschriftgebühren?

4 Antworten

Wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann, musst du die Kosten einer Rücklastschrift bezahlen. Deine Beträge sind noch sehr gering, ich kenne Forderungen von 15 - 25 Euro.

Ich denk mal, geschützt ist die Rate, aber nicht die Rücklastschriftgebühren. Diese entstehen ja auch nicht zwingend.

Ja, das passt.

Und die Rate ist nur geschützt, wenn du diesen in Anspruch nimmst. Also z.B. deinen Job unverschuldet verloren hast. Nicht weil es dir einfach den Monat net gelangt hat...

Der Ratenschutz ist eine Versicherung, gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Todesfall… nicht für die Gebühr von Rücklastschriften.