Renovierung gegen 4 Monate mietfreies Wohnen?

5 Antworten

Klar wenn Ihr Euch darauf einlasst, müst Ihr die Renovierungen und den Teppichboden selbst tragen. Die Frage ist allerdings, ob das günstiger ist. Ich denke nicht. 4 Kaltmieten stellen ja den Betrag x dar. Alles von Handwerkern renovieren lassen kostet sicherlich einen 5stelligen Betrag und es dauert sicherlich 2 Monate. In den 2 Monaten kann niemand darin wohnen und der Strom und Heizung muss auch bezahlt werden. Insofern ist die Frist von 4 Monaten zu kurz. Ich würde da verhandeln und 6-12 Monate ansetzen.

Die vage Andeutung von einem späterem Kauf bedeutet ja nicht viel. Solange nicht konkret Summen festgelegt werden. Nicht das Ihr jetzt alles schön renoviert und die Summe für das Haus dann astronomisch ist. Man muss also konkret die Kaufsumme und Zeitpunkt vereinbaren. Aber auch dann ist es nur ein unverbindlicher Vorvertrag.

Besser für den Fall des nicht Kaufes eine Erstattung der Kosten vereinbaren. Dann ist der Eigentümer auch im Zwang zu verkaufen oder zu erstatten.

Und schön alle Belege aufheben.

Maori 
Fragesteller
 03.03.2019, 18:31

Danke, über den Passus mit der anteiligen Kostenerstattung haben wir auch schon nachgedacht. Schau'n wir mal...

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Es gibt auch bei Wohnungsmietverträgen einiges, das man regeln kann.

So ist es regelbar, ob eine Wohnung - was Wände und Böden anbelangt - renoviert übergeben wird oder nicht. Ich habe (in M.) positive Erfahrungen damit, dass der Einziehende, neue Mieter alles so herrichtet, wie er es haben will und die Wohnung beim Auszug nur besenrein ist.

Euer Fall scheint anders zu sein. Es fehlt wohl weiter aber es ist recht einfach. Wenn das, was ihr in die Wohnung investiert weniger als vier Monatsmieten kostet oder wenn ihr einen Mietvertrag macht, bei dem ihr beim Auszug die Wohnung nicht herrichten müsst, ist es gefühlt kein schlechter Deal für euch.

  1. kann also von außen schwer beurteilt werden. Wenn ihr vieles oder auch einiges selbst machen könnt und wenn ihr das eher schnell hinbekommt, ist es in eurem Fall vielleicht ein ganz einfach nettes Angebot.

auch 2. fällt unter Vertagsfreiheit. Ist das Angebot für euch attraktiv? Wenn nicht, könnt ihr auch nein sagen.

Idealerweise solltet ihr davor überschlagen, in welcher Höhe für euch Kosten anfallen, vielleicht schon Angebote einholen und diese Kosten mit den vier Monaten Miete vergleichen. Ist das unattraktiv, kann man es dem Vermieter vorrechnen, der euch dann weiter entgegenkommen kann. Ist es interessant, spricht wenig dagegen.

In Vorleistung treten solltet ihr allerdings erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist. Und alles schriftlich machen! Es kommt sehr, sehr schnell zu Missverständnissen.

Maori 
Fragesteller
 03.03.2019, 18:24

Danke für die schnelle Antwort. Und den guten Tipp - denn die "Gegenrechnung" ist in diesem Fall in der Tat sehr interessant. Vermutlich wird/würde unsere Investition aufgrund der Fläche (ca. 130 qm ...) schon höher ausfallen. Dass wir im Falle eines Mietvertrags alles schriftlich machen, ist zum Glück für beide Seiten klar.

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Das Haus muß aber in einer sehr unattraktiven Gegend gelegen sein.

In den meisten Ballungszentren ist die Nachfragelage nämlich so, daß es heißt "Friss oder stirb". Jeder Vermieter würde dort Mietinteressenten sagen, daß Schönheitsreparaturen - nur um die geht es ja offensichtlich- Sache des Mieters sind und er die auf eigene Kosten durchzuführen hat. Wer das nicht will hat Pech gehabt und darf weiter suchen.

So gesehen ist das Angebot mit den 4 Mieten sehr großzügig.

Anders sieht es aus, wenn man dem die eingesparten Kosten beim Vermieter als Maßstab nimmt. Die würden 4 Mieten mit Sicherheit weit übersteigen.

Maori 
Fragesteller
 04.03.2019, 08:33

Oh, das Gegenteil ist der Fall: ausgesprochen attraktive Gegend. Das Haus ist noch nicht "auf dem Markt," weil der Kontakt zufällig und zu einem frühen Zeitpunkt entstand.

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Vielleicht verkauft er das Haus auch in einem halben Jahr und der Käufer macht dann Eigenbedarf geltend. Ob dann ein mietvertraglich vereinbarter Kündigungsaussschluss für 4 oder 5 Jahre greifen könnte, weiss ich nicht.

Zumindest sollte man einen Kündigungsaussschluss vereinbaren.

Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen. Wahrscheinlich handelt es sich doch um einen Erben, der noch nicht so recht wèiss, wie er damit umgehen soll.

Wenn das Haus in einigen Jahren von Euch gekauft werden soll, müsste man das vertraglich regeln.

Eigentlich muss sich der Mieter doch bei der Renovierung beteiligen.