Umbaukosten als mIeter im Elternhaus selbst tragen und später zurück fordern?

2 Antworten

Da der Umbau automatisch Eigentum der Eltern wird, weil alles was mit dem Grund- und Boden verbunden wird automatisch dem Grunstückseigentümer gehört.

Damit müßt ihr das anderweitig sichern.

Am einfachsten, weil allein zu regeln, wäre ein darlehnsvertrag mit den Eltern.

Sicherer wäre eine Grundbuch eintragung der Schuld, also eine Grundschuld zu Euren Gunsten.

In fremdes Eigentum investiert man grundsätzlich nicht. Lasst Euch auf die Immobilie eintragen. Dann gibt es keine Probleme mit vererben, Erbschaftssteuer etc. Eure Investition würde sonst unter die Erbmasse fallen und somit unter mögliche Erbschaftssteuer, ferner könnte Eure Investition auch für eine mögliche Plege im Pflegeheim einmal herangezogen werden, da Euch die Immobilie nicht gehört. Einen Wertausgleich von Eurer Investition an einer Immobilie ist vom Gesetzgeber nur unter Ehepartnern vorgesehen, sonst nicht. Der Gesetzgeber geht dann von einer Schenkung aus.