Die Reisekosten für Umzugsbesichtigungen wurden nur ansatzweise erstattet, sind sie durch die Pauschale der sonstigen Umzugsauslagen abgegolten?

2 Antworten

Wer erstattet denn die Reisekosten?

In der Höhe, wie sie - durch wen auch immer - erstattet wurden, fehlen ja die Aufwendungen, so dass in dieser Höhe kein Werbungskostenabzug mehr möglich oist.

Das bedeutet in der Folge aber, dass in der Steuererklärung alle Werbungskosten aufgeführt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass von einem bereits geminderten Betrag die Erstattung (nochmals) abgezogen wird.

ToMag  29.02.2016, 15:48

Das hast Du mißverstanden, die zitierte Passage stammt aus dem BUKG, sie ist keine Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse des Fragestellers.

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Da hast Du Recht, aber nicht die Finanzämter orientieren sich daran, sondern das Einkommensteuerrecht selbst erkennt die Umzugskosten in der Höhe als abzugsfähig an, wie sie nach BUKG erstattungsfähig wären.

Was die Wohnungsbesichtigungsreisen angeht siehst Du das auch richtig, als Werbungskosten sind berücksichtigungsfähig entweder 2 Reisen einer Person oder 1 Reise von 2 Personen.