Die Reisekosten für Umzugsbesichtigungen wurden nur ansatzweise erstattet, sind sie durch die Pauschale der sonstigen Umzugsauslagen abgegolten?
Hallo,
die Finanzämter orintieren sich in Bezug auf beruflich bedingte Umzugskosten wohl an das Bundesumzugskostengesetz.
Im Rahmen meines Umzugs sind mehrere Wohnbesichtigungen angefallen, bis dass dann schließlich auch die Wohnung gefunden werden konnte.
Das BUKG unterscheidet zwischen allgemeinen Umzugskosten (Transport, Mietentschädigungen, Reisekosten etc.) die gemäß Nachweis erstattet werden, aber auch von den sonstigen Umzugsauslagen, die als Pauschale ohne Belege erstattet werden.
Unter den Reisekosten wird formuliert, dass
"für zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung" sowie "Für eine Reise des Berechtigten zur bisherigen Wohnung zur Vorbereitung und Durchführung des Umzuges" Auslagen erstattet werden.
Verstehe ich es daher richtig, dass Wohnungsbesichtigungen darüber hinaus, also nicht erstattet werden und diese dann durch die Pauschale der sonstige Umzugsauslagen abgedeckt sind?
vielen dank im voraus.
2 Antworten
Wer erstattet denn die Reisekosten?
In der Höhe, wie sie - durch wen auch immer - erstattet wurden, fehlen ja die Aufwendungen, so dass in dieser Höhe kein Werbungskostenabzug mehr möglich oist.
Das bedeutet in der Folge aber, dass in der Steuererklärung alle Werbungskosten aufgeführt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass von einem bereits geminderten Betrag die Erstattung (nochmals) abgezogen wird.
Das hast Du mißverstanden, die zitierte Passage stammt aus dem BUKG, sie ist keine Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse des Fragestellers.
Da hast Du Recht, aber nicht die Finanzämter orientieren sich daran, sondern das Einkommensteuerrecht selbst erkennt die Umzugskosten in der Höhe als abzugsfähig an, wie sie nach BUKG erstattungsfähig wären.
Was die Wohnungsbesichtigungsreisen angeht siehst Du das auch richtig, als Werbungskosten sind berücksichtigungsfähig entweder 2 Reisen einer Person oder 1 Reise von 2 Personen.