Malerarbeiten und Transportkosten bei Umzug

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WIE hat der Arbeitgeber die Kosten bezahlt? Was steht neben "Sonderzahlung, einmalig"? Ein "L" oder "S" oder ein "F"?

Wenn die Umzugskosten steuerfrei (Der AG kann bei einem berufsbedingtem Umzug Kosten steuerfrei erstatten) erstattet wurden, kannst Du sie nicht als von Dir gezahlt in der Steuererklärung angeben.

Wenn die Summe steuerpflichtig gezahlt wurde, kann der Betrag in Deiner Steuererklärung unter Werbungskosten - berufsbedingter Umzug - aufgeführt werden.

Bei "Sonderzahlung einmalig" steht garnichts. Es ist neben anderen Summen wie auch Weihnachtsgeld usw. aufgeführt. Heisst das, dass es besteuert wurde?

0
@AnnaFa

@AnnaFa: ???? Kann ich so nicht sagen. Addiere mal Gehalt + Weihnachtsgeld + evtl. VWL + was Du sonst noch steuerpflichtig bekommst. Wenn Du incl. der "Sonderzahlung einmalig" die Summe STEUERBRUTTO dieses betroffenen Monats rausbekommst, dann ist die Sonderzahlung versteuert.

Wahlweise - und viel einfacher - könntest Du auch in Deinem Lohnbüro deswegen nachfragen.

0

Du solltest diese Kosten auf jeden Fall als Berufsbedingte Umzugskosten aufführen und nicht als Haushaltsnahe Dienstleistungen. Grund: Ganz einfach. War der Umzug tatsächlich berufsbedingt, kannst du die Kosten zu 100 % ansetzen (vorausgesetz die Sonderzahlung fällt unter die steuerpflichtigen Einkünfte). Falls du sie jedoch als Haushaltsnahe Dienstleistungen aufführst, könntest du die Kosten auch ansetzen, wenn es sich um einen privat begründeten Umzug handelt, jedoch nur zu 20% der Rechnungssumme. Daher scheint der erste Ansatz bei dir definitiv besser abzuschneiden.