Rechnungen aufeinander folgende Belegnummer Pflicht?

2 Antworten

Ja:

§ 14 Abs. 4 UStG

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 

Nr. 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)

Ja Pflicht, glaube seit mind. 20 Jahren!

flunger96 
Fragesteller
 10.11.2023, 19:17

Eindeutig sind sie bei mir (durch Programm erstellt) , aber leider nicht aufsteigend nummeriert. Das reicht dann nicht?

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flunger96 
Fragesteller
 29.11.2023, 19:07
@Andri123

Moin, wo finde ich da das Urteil? Laut den Überschriften der Kurznachrichten müssen sie für eine EÜR ja nur individuell aber nicht aufsteigend nummeriert sein?

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Andri123  29.11.2023, 19:45
@flunger96

Wie bereits vor 18 Tagen mitgeteilt, habe ich das Revisionsurteil nicht gefunden. Daher verstehe ich die Nachfrage an mich nun nicht. BFH München wäre vielleicht eine Adresse.

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