Anwaltbrief kreutzt sich mit getätigter Zahlung - was tun?

Einleitung:

Hallo alle zusammen. Ich habe zwei offene Rechnungen bei einer Zahnarztpraxis (gehabt). Beide etwa in höhe von 230€. Rechnung 1 ging dann vom Zahnarzt aus zum Anwalt, mit dem habe ich mich dann darauf geeinigt im Oktober die hälfte von Rechnung 1 zu bezahlen und die andere hälfte von Rechnung 1 inklusive Anwaltskosten habe ich dann im November bezahlt. Soweit alles gut.

Ich habe aber auch mit dem Anwalt ausgemacht, dass mit der zweiten Rate im November die zweite Rechnung ebenso bezahlt wird. Er weiß, dass mein Gehalt zum 15. eines jeden Monats kommt.

Zum Glück war mein Gehalt diesen Monat bereits zum 09. auf mein Konto eingegangen.

Problem:

Am 09.11. bekam ich aber abgesehen von meinem Gehalt einen NEUEN Anwaltsbrief. Darin war die Forderung von Rechnung 2 inklusive Anwaltsgebühren. Zu Zahlen (festhalten) bis zum 15.11.. Das Schreiben ist vom 07.11.. Ich bin ohne zu zögern auf die Bank gefahren und habe die ursprüngliche zweite Rechnung bei meinem Zahnarzt direkt beglichen. Der Faktor „Anwaltskosten“ ist aber noch offen. Zumindest in Rechnung zwei.

Frage:

Kann ich im schlimmsten Falle behaupten, der Brief wäre erst am 10.11. in meinem Briefkasten gelandet, die Rechnung war aber nachweislich am 09.11. bezahlt? Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?

Kann ich behaupten es wäre kein Brief angekommen? Die Post macht ja auch mal Fehler.

Was wären die Alternativen um die doppelten Anwaltsgebühren zu umgehen? Sind die doppelten Anwaltsgebühren überhaupt legitim? Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsnummern aber es geht um eine Behandlung und um eine Zahnarztpraxis.

Falls ihr noch Infos braucht um mir genauere Antworten geben zu können, stehe ich euch natürlich zur Verfügung.

Ich Danke im Voraus

Anwalt, Anwaltskosten, Rechnungsstellung
Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

Hallo,

wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.

Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.

Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.

Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).

Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?

Baurecht, Handwerker, Hausbau, Angebot, Rechnungsstellung
Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung

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