Postbank, reglementiert Kunden mit P-Konto?
Kurios!!!
Mein pfändungsfreies Einkommen sind knapp 1900 €. Die Postbank gewährt mir 1340 € (also den gesetzlichen Anteil) Alles was darüber hinausgeht, lässt sie die Überweisungen platzen. Die restlichen 560 € gibt sie mir erst am Ende des Monats frei, also dann, wenn ich quasi schon verhungert bin. Nach Abzug meiner Kosten verbleiben mir ca. 56 € zum Leben für 1 Monat. Ich habe es übrigens schriftlich!
Auch nicht schlecht: Meine Abbuchungen, die platzen, werden von den verfügbaren 1340 abgezogen, die Rücklastschriften/Rückbuchungen werden so gehandelt, wie ein pfändbarer Zahlungseigang...
Beträge/Guthaben vor Beginn des Insolvenzverfahrens wurden mit im übrigen widerrechtlich nicht ausgezahlt, obwohl sie mir mit Beschluss vom AG zugestanden hätten. Waren ja auch nur so um die 3000 €.
Nun hat die Postbank dem Insolvenzverwalter 3900 € überwiesen... ALS hätte ich das Geld absichtlich gebunkert und lieber dafür gehungert...
Also wenn ich nicht verhungern sollte oder wegen meinen Existenzängsten in der Klapse lande, lache ich mich bestimmt tot.
Habe heute den Verbraucherschutz angeschrieben
3 Antworten
Bei dieser Kombination würde ich dringend zu einem Bankwechsel raten.
Ausserdem meine ich, dass der lohnabhängige pfändungsfreie Betrag gemäss Pfändungstabelle sich nur auf Lohnpfändungen bezieht, und nicht automatisch auf Kontopfändungen.
Dein Anschreiben an den Verbraucherschutz wird Dir vermutlich genausoviel helfen wie diese informative Mitteilung an dieses Forum.
Das die Postbank eine, nennen wir es mal "spezielle" Vorgehensweise im Umgang mit Pfändungen, P-Konten und Insolvenzverfahren hat, ist nicht wirklich neu.
Hast du auch eine Frage dazu?
Da scheint was schief gelaufen zu sein. 1340 ist die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Soziale verpflichtung.
Wenn deine Grenze bei 1900 liegt, dann hast du wahrscheinlich Unterhaltspflichtige Kinder. Ergo fehlt der Bank der Nachweis darüber, das du Unterhaltspflichtig bist.
Frag bei deiner Bank nach, welche Unterlagen du nachreichen mußt um deinen vollen Freibetrag zu bekommen.