Der Vater verstorben. Die Mutter in der Privatinsolvenz. Kann der Sohn einen Erbschein beantragen?

1 Antwort

Der Sohn hat die Schulden längst geerbt. Denn natürlich wären dem Sohn als gesetzl. Erben n. §§ 1922, 1924 I BGB die Nachlassverbindlichkeiten gleichermaßen angefallen.

Er bildet mit seiner Mutter als Erbin i. S. d.  § 1931 BGB eine Erbengemeinschaft mit der Rechtsfolge, dass die Gläubiger sich auch an ihm schadlos halten könnten.

Mit der Insolvenz der Miterbin dürfen die Gläubiger sich erst Recht an den Sohn als Miterben halten mit dem Ergebnis, dass nicht nur der Mercedes von ihnen verwertet oder herausbeansprucht werden könnte: N. §§ 1967 BGB haftet der Sohn auch mit seinem privaten Vermögen, sofern das Erbe weder form- und fristwahrend ausgeschlagen hat noch Nachlassverwaltung beantragt wurde, was mangels Masse nicht mehr in Betracht kommt.

Da kann man sich die Kosten eines Teilerbscheins sowie die der Ersatzbschaffung des "Fahrzeugbriefs" und eine Ummeldung durchaus sparen :-O

G imager761