Der Vater verstorben. Die Mutter in der Privatinsolvenz. Kann der Sohn einen Erbschein beantragen?
Der Vater starb vor einem Jahr und hinterließ keine Besitztümer bis auf ein altes Auto (kein Oldtimer) und Schulden. Alle Verbindlichkeiten die er und seine Frau gemeinsam über die Jahre angesammelt hatten wurden gemeinsam in die Insolvenzmasse der Ehefrau geschlossen, die nun in der Privatinsolvenz ist.
Nun bleibt da der alte Mercedes (Bj 95) übrig, der von dem Insolvenzverwalter nicht verwertet wurde. Die Witwe besitzt jedoch keine Zulassungsbescheinigung II (ehemals "Fahrzeugbrief") - diese ist unwiderbringlich verloren gegangen. Und einziger Halter des Fahrzeuges ist der Verstorbene.
Um den Wagen zu halten und umzumelden möchte nun der Sohn einen neuen Erbschein (notwendig für die Kfz-Zulassungstelle) beantragen. Die Mutter darf einen solchen Erbschein NICHT während der Wohlverhaltensphase ihrer Insolvenz einfordern.
FRAGE:
Erbt der Sohn des Vaters Schulden wenn er nur zum Zwecke der Ummeldung des alten Fahrzeuges einen Erbschein beantragt ? Wird er dann interessant für den Insolvenzverwalter der Mutter, den Ausgleich der Insolvenzmasse mitzutragen ???
1 Antwort
Der Sohn hat die Schulden längst geerbt. Denn natürlich wären dem Sohn als gesetzl. Erben n. §§ 1922, 1924 I BGB die Nachlassverbindlichkeiten gleichermaßen angefallen.
Er bildet mit seiner Mutter als Erbin i. S. d. § 1931 BGB eine Erbengemeinschaft mit der Rechtsfolge, dass die Gläubiger sich auch an ihm schadlos halten könnten.
Mit der Insolvenz der Miterbin dürfen die Gläubiger sich erst Recht an den Sohn als Miterben halten mit dem Ergebnis, dass nicht nur der Mercedes von ihnen verwertet oder herausbeansprucht werden könnte: N. §§ 1967 BGB haftet der Sohn auch mit seinem privaten Vermögen, sofern das Erbe weder form- und fristwahrend ausgeschlagen hat noch Nachlassverwaltung beantragt wurde, was mangels Masse nicht mehr in Betracht kommt.
Da kann man sich die Kosten eines Teilerbscheins sowie die der Ersatzbschaffung des "Fahrzeugbriefs" und eine Ummeldung durchaus sparen :-O
G imager761