PKW Unterschlagung
Hallo zusammen, mein Expartner hat nach unserer Trennung mein ihm kurzzeitig geliehenes Auto ohne mein Wissen und Zustimmung verkauft. Alle Papiere lauteten auf meinen Namen, also Brief, Schein, Versicherung, Steuern. Diese Papiere hat er aus meinem Büro an sich genommen und einen KV in seinem Namen mit dem Käufer abgeschlossen. Der KV im Original liegt mir vor. Der Expartner ist untergetaucht und für mich nicht zu ermitteln. Aus meiner Sicht ist dies eindeutig der Tatbestand einer Unterschlagung und ich plane, die Herausgabe des Fahrzeuges vom Käufer zu fordern. Dieser kann sich mM nach nicht mit einem gutgläubigen Erwerb rausreden, da die Papiere eindeutig nicht mit dem Verkäufer übereinstimmten. Wie seht ihr das? Freue mich über fundierte Antworten!
2 Antworten
Und, schon bei der Polizei gewesen und eine Anzeige aufgegeben?
Das sollte, bevor man hier fragt, zunächst einmal der erste Schritt sein!!!
Und ansonsten räume ich dir eigentlich gute Chancen ein. Zumindest gegen den Ex hast Du Ansprüche, ob gegen den Käufer sollte ein Anwalt prüfen.
Klar ist das gutgläubiger Erwerb, wenn ein an sich Berechtigter die Papiere in die Hand bekommt ind das Fahrzeug mit original Papieren verkauft wird.
Jeder Händler hat immer nur auf fremde Namen lautende Papiere. Du wirst das Fahrzeug von deinem Ex zurückfordern müssen.
Nein, dann hätte ich mein Auto ja auch nicht kaufen dürfen. Klar... eine Erklärung dafür sollte der Verkäufer haben. "Für meine Freundin. Hier, ist meine Adresse". Reicht aus.
Richtig, bei Händlern ist das auch so, aber es handelt sich hier um einen privaten Verkauf und da ist die Sachlage anders, Stichwort Prüfpflicht Papiere. Wenn die Papiere nicht mit dem Verkäufer übereinstimmten geht die Gesetzeslage wohl von grober Fahrlässigkeit aus und damit scheidet ein gutgläubiger Erwerb aus.