Unterschlagung von Schmuck?

1 Antwort

Was sagt, bzw. schreibt denn der bei der Rückgabe anwesende Schlichter zu dem Sachverhalt?

Ist schriftlich festgehalten, dass Du weiterhin Ansprüche hast?

Wenn ja, dann wieder zur Staatsanwaltschaft und die Wiederaufnahme des Unterschlagungsverfahrens in die Wege leiten.