Tante meines verstorbenen Vaters ist tot. Mein Bruder hat nicht angegeben, dass ich auch erbberechtigt bin. Es ist aber schon Jahre her. Ist das Unterschlagung?

2 Antworten

Als ich die Frage gelesen habe, habe ich zunächst gedacht "Was für ein Unfug". Unterschlagen kann man nämlich nur Sachen. Aber kraft Erbfolge könntest (!) Du ja Miteigentümerin der Sachen geworden sein. So ganz abwegig ist das nicht.

In erster Linie aber dürften hier falsche Versicherung an Eides statt ( eine Versicherung an Eides statt ist nämlich gegenüber dem Nachlaßgericht abzugeben) und Betrug in Frage kommen.

Über einen Punkt stolpere ich allerdings: Die Tante ist ja die Seitenlinie des Vaters. Woraus leitest Du das gesetzliche Erbrecht ab? Da wären zunächst einmal die Angehörigen von deren Linie zu berücksichtigen. Bist Du Dir sicher, daß Dein Bruder wirklich was geerbt hat oder ist das reines Wunschdenken?


Hallo,

hatte die Tante zum Todestag lebende Kinder oder Enkel?

Hatte sie zum Todestag lebende Geschwister?

Hatten (weitere) verstorbene Geschwister von ihr zum Todestag lebende Kinder?

Gruß

RHW