Pendlerpauschale oder Dienstreise?

2 Antworten

Hallo,

da unsere "Fachgurus" dir bisher nicht geantwortet haben, versuche ich einmal vorsichtig, hier etwas Licht ins Dunkle zu bekommen.

Also.......der Arbeitsweg zur 1. Tätigkeitsstätte (dort wo Bartholomäus Skarabäus Peingebreck lt. Arbeitsvertrag angestellt ist/ bzw. so vom AG als deine 1. Tätigkeitsstätte vorgesehen ist) wird mit der landläufig bezeichneten "Pendlerpauschale", richtig ENTFERNUNGSPAUSCHALE berechnet.

Aufträge des AGs (1.Tätigkeitsstätte) , die eine Auswärtstätigkeit wie z.B. zum Projekt erfordern, werden als Dienstreise berechnet. Dabei beginnt die Dienstreise entweder ab der 1. Tätigkeitsstätte und endet ggf.dort oder zu Hause ......oder sie beginnt vor deiner Haustür und endet eben da. Je nachdem wo der Dienstwagen nach Dienstschluss verbleibt.

So jedenfalls berechne ich die EstE meines Sohnes (Monteur mit fester 1. Tätigkeitsstätte) Für die Fahrten (Dienstreisen) zu den Einsatzstellen fallen lediglich unterschiedliche Verpflegungspauschalen an, denn die Unterkunft sowie das Fahrzeug wird vom AG gestellt.

In deinem Fall könnte ich auch völlig falsch liegen, denn mit der Prozentregelung (Dienstwagen) kenne ich mich nicht aus, sorry.

Ich denke, es kommt sicher noch eine fachmännisch korrekte Antwort für dich.

(hoffentlich war meine lange Ausführung dann nicht gänzlich für die Katz.) ;-)

Gruß !

Andri123  12.04.2018, 23:15

Die Frage ist irgendwie anstrengend zu lesen. Sie fängt an mit “Bartholomäus...“ und hört auf mit “Erleuchtung“. Na gut. Ich hab sie nicht richtig durchgelesen.

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Gaenseliesel  12.04.2018, 23:42
@Andri123

du hast schon recht.

grins...... ich vermute, dass für

"Bartholomäus Skarabäus Peingebreck"

auch " Isolde Meier " oder " Paul Panzer " hätte genannt werden können.

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