Steuererklärung: Jobticket / Pendlerpauschale / Verpflegungsmehraufwand?

1 Antwort

Also ich würde an deiner Stelle die Kilometerabrechnung wählen.

Zudem kannst Du als Leih-/Zeitarbeiter nicht nur die Entfernungskilometer sondern die Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnen. Siehe auch hier: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-12/urteil-leiharbeiter-fahrtkosten

Überschlagsweise ist das der höhere Betrag gegenüber deinem Jobticket.

Wie sich das mit den Verpflegungsmehraufwendungen verhält weis ich allerdings nicht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)

Also rechne ich 34x0,60x41 + 154x0,60x7 und trage den Betrag dann unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" ein? Muss ich dann irgendwo noch angeben, dass ich Zeitarbeitskraft bin?

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