Otto Schulden?

5 Antworten

Eine Verdreifachung der Forderung ist in der Tat ungewöhnlich und so erst mal nicht nachvollziehbar. Für eine Beurteilung müsstest du uns mal die relevanten Schreiben von OTTO vorlegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Mit den von dir genannten Informationen kann niemand was anfangen.
Wenn der Restbetrag 1000 € war, dann kann dieser nicht einfach 3000 € sein.,

Sollte sich EOS-Inkasso bei dir melden, musst du keine Inkassogebühren bezahlen.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Erwartest Du ernsthaft eine Antwort, wenn Du so dürftige, bzw. gar keine weiteren Informationen gibst? Wenn Du wirklich nur versehentlich mit einer Rate ausgesetzt hättest, würde sich der Betrag ganz sicher nicht verdreifachen.

Und Du weißt überhaupt nicht, was "Anklage erheben" heißt.

Eine verdreifachung ist schon ungewöhnlich, aber ohne den genauen Sachverhalt zu kennen unmöglich zu sagen.

sollte ich Anklage erheben???

Ohne dir zu nahe treten zu wollen - bist du sicher, dass du in der Lage bist selbst Klage einzureichen?

Ja, das ist OK!

Gruß Otto 😜😁😎