Eidesstattliche Versicherung Ratenzahlung
Hallo,
ich habe vor 8 Monaten die Aufforderung zur Abgabe der EV bekommen, konnte diese jedoch über eine 6 monatige Ratenzahlung beim GV abwenden. Nach den 6 Monaten konnte die Schuld jedoch nicht getilgt werden, mit dem Gläubiger wurde jedoch im Anschluss eine weiterführende Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Hierzu wurden mittlerweile 2 Raten gezahlt. Leider war es nun nicht mehr möglich die nächste Rate zu bedienen, so dass der Gläubiger wieder den GV mit der Einholung der EV beauftragt hat. Kann der GV nun die EV erneut durch eine Ratenzahlung aussetzen? Nach meinem Verständnis ist es eine neue Beauftragung und damit möglich - stimmt das so?
1 Antwort
Vielleicht ist in Ihrem Fall eine bessere Kommunikation mit dem Gläubiger sinnvoll:
eine EV ist für den Gläubiger vor Allem als Druckmittel attraktiv - aber wenn die EV erstmal geleistet ist und derzeit "nix zu holen ist" ? "Man kann einem Nackten nicht in die Tasche fassen", selbst kleine, unregelmässige Raten sind für den Gläubiger mehr wert als die fruchtlose EV, die dem Gläubiger ausser weiteren Rechtsverfolgungskosten dann lediglich die "offizielle Bestätigung" beschert, dass seine Forderung jetzt tatsächlich uneinbringbar ist. Sie sollten den Gläubiger vorsichtig bitten, hier etwas pragmatischer zu Denken und zu agieren...