Ratenkauf unter Falschen Namen trotz eidesstattlicher Versicherung
Hallo liebe Gemeinde,
Ich wende mich hiermit mit meinem Anliegen an euch.
Ich habe vor 4 Monaten die eidesstattliche Versicherung abgegeben, da ich meine Altlasten nicht bezahlen konnte.
Allerdings ist mir vor 3 Monaten mein Rechner kaputt gegangen und ich war gezwungen mir einen neuen anzuschaffen. Da ich nicht die Mittel habe es Bar zu bezahlen und ich durch die EV nicht die Möglichkeit hatte auf Raten zu kaufen, ist mir eine ziemlich riskante IDEE in den Kopf gekommen.. ich habe mir ein neues Gerät unter falschen Vornamen und Geburtsdatum gekauft, um die RATENZAHLUNG in Anspruch zu nehmen. Ich bezahle immer pünktlich und meist sogar ein bisschen früher, wie vom Versandhaus vorgeschrieben.
Jetzt zu meiner Frage: da ich immer pünktlich bezahle, kann das Versandhaus trotzdem was "spitz" bekommen? Und wie würde sich meine EV im Falle einer Anklage auswirken?
Nochmal zu mir: Ich habe mir noch NIE etwas zu schulden kommen lassen. Hatte noch nie eine Anzeige am Hals, noch hatte ich je negativen Kontakt zur Polizei und der Laptop ist auch das einzige was ich mir jetzt je Illegal beschaffen habe...
Ich bedanke mich schon mal im voraus bei euch..
Gruß
5 Antworten
Wenn Du immer Deine Raten bezahlst wirdvermutlich nichts passieren.
Aber es bleibt trotzdem:
Urkundenfälschung wegen des falschen Namens
Betrug, auch wenn Du voll zahlst, weil für den Tatbestand Betrug bereits eine Vermögensgefährdung ausreicht.
Du läufst da auf ganz dünnem Eis.
Eidesstattliche Versicherung und dann :
Allerdings ist mir vor 3 Monaten mein Rechner kaputt gegangen und ich war gezwungen mir einen neuen anzuschaffen.
ich glaub es nicht.... wer hat dich denn gezwungen ?
Sorry, du tickst nicht richtig ! ...... kopfschüttel ! K.
So lange das Versandhaus nicht dadurch etwas "spitz" bekommt, das, dass du die Raten nicht zahlst, fehlt es auf den ersten Blick an einem wesentlichen Betrugsmerkmal, nämlich der Schädigung des anderen. Mit Schaden ist es ein Fall des § 263 StGB!
Also doch mehr Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Auch kein Kavaliersdelikt aber ohne Vorstrafen, wird das mehr eine Geldstrafe, die sich im Rahmen halten dürfte.
Problematisch ist zum einen dein kriminelles Potential. Zum anderen ist jeweils der Versuch strafbar. Dass du die Raten zahlen willst wird man dir falls die Sache zur Anzeige kommt zwar strafmildernd sehen, nicht jedoch als Grund, von einer Verurteilung wegen Betrug abzusehen.
P.S. Vielleicht weiss es wer besser. Ich bin Laie.
Hatte noch nie eine Anzeige am Hals, noch hatte ich je negativen Kontakt zur Polizei
Dann frage ich mich, warum Du nun, wo eh nichts mehr zu ändern ist, Angst bekommst, dass das Versandhaus Dir auf die Schliche kommt?
Bezahlst Du weiterhin ordnungsgemäß, wird mit Sicherheit seitens des Versandhauses keine Kontrolle erfolgen.
Die jetzigen Gewissensbisse, die Du hast, werden Dich hoffentlich vor weiterem Blödsinn bewahren.
Du bewegst Dich auf sehr dünnem Eis. Zahle Deine Raten immer sehr pünktlich oder löse vorher ab. Du hast Dich mindestens der Urkundenfälschung schuldig gemacht, von weiteren strafrechtlichen Folgen will ich jetzt nicht reden. Ich denke das Dir das inzwischen selbst bewusst geworden ist.
Zahle Deine Raten immer sehr pünktlich
* Ich bezahle immer pünktlich und meist sogar ein bisschen früher, wie vom Versandhaus vorgeschrieben.*
von weiteren strafrechtlichen Folgen will ich jetzt nicht reden
Welche denn bitte? Ein richtig blöder Kommentar!