Neffen an Mieteinnahmen beteiligen, ohne ihm die Immobilie zu schenken

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Es gibt hierfür zwei wesentliche Optionen:

  • Dem Neffen wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Damit ist er zwar nicht der Eigentümer, kann jedoch im Rahmen des Nießbrauchs den Nutzen der Immobilie für sich beanspruchen. Der Wert des Nießbrauchrechts ist als Schenkung zu berücksichtigen.

  • Du bevollmächtigst den Neffen mit der Verwaltung der Immobilie und sprichst ihm dafür einen Anteil an den Einnahmen zu. Dies wäre unter Umständen günstiger als die Schenkung des Nießbrauchrechts.

Da bei diesen Konstruktionen auch zu berücksichtigen ist, wie im Todesfall zu verfahren ist, ginge natürlich auch die umgekehrte Konstruktion der Übertragung der Immobilie mit Rückforderungsrecht in bestimmten Fällen, jedoch Verbleib der Immobilie bei ihm im Falle Deines Ablebens.

Da Verträge mit Nießbrauch oder Immobilienübertragungen ohnehin notariell zu beurkunden sind, kannst Du in Bezug auf die Ausgestaltung solcher Verträge und die Möglichkeit der Vereinbarung von Klauseln zur Vertragsaufhebung/Rückforderung auch einen zuständigen Notar konsultieren.