Wann kann es Sinn machen, ein Nießbrauchrecht zu Lebzeiten zu löschen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

und lässt sich dafür von den im Haus lebenden Kindern eine kleine Miete zahlen,

In diesem Falle wäre es -sorry für die Offenheit- ein unglaublicher Unfug, den Nießbrauch aufzugeben: Dann nämlich hättest Du keinerlei Rechte mehr an dem Haus. Mit welcher Berechtigung willst Du denn dann Miete verlangen? Wenn Du das Haus an die Kinder vermieten willst, muß der Nießbrauch weiter bestehen bleiben. Dein Vorteil ist dann, dass Du die Kosten der Bewirtschaftung des Hauses weiter von den Einnahmen absetzen kannst. Achte unbedingt aber darauf, dass die vereinbarte Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, nur dann dürfen die Kosten in voller Höhe in Abzug gebracht werden.

Gibst Du den Nießbrauch auf, dann würden die Kinder das Haus als Eigentüme bewohnen. Steuerliche Vorteile hätten sie dann keine, sieht man mal von den "haushaltsnahen Dienstleistungen" ab.

Privatier59  13.12.2015, 21:12

Dem ist nichts hinzu zu fügen, auch heute nicht!

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Mit dem Aufgeben des Niesbrauches verliert man auch das Recht die Miete zu erheben.