Schenkung ausländischer Immobilie oder Übertragung oder Kauf - wie hält man die Kosten niedrig?
Mein Onkel besitzt seit den 70ern ein Apartment in einem Hotel in Gran Canaria, welches er mir jetzt gerne schenken möchte, quasi als vorgezogenes Erbe. Es gibt dort die Möglichkeit, drei Wochen im Jahr zu geringem Entgelt Urlaub im Hotel im eigenen Apartment zu machen, das möchte mir mein Onkel durch die Übertragung auf meinen Namen ermöglichen. Es ist also erst mal nicht geplant, das Apartment zu verkaufen.
Mein Onkel möchte logischerweise auch so wenig Geld wie möglich durch eventuelle Steuern oder notarielle Kosten "verschenken".
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Wäre es besser, sich die Immobilie schenken zu lassen? Und wenn ja, in welchem Land würde die Erbschafts(Schenkungssteuer gezahlt werden, bzw. welche Kosten fallen hier in Spanien und in Deutschland an?
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Oder gibt es die Möglichkeit einer einfachen Übertragung, bei der nur Notarkosten anfallen würden? Und müsste man es dann in Spanien oder in Deutschland übertragen lassen?
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Oder wäre es eine Option, dass ich die Immobilie "kaufe" (mein Onkel würde mir das Geld geben), und man nur die Provision oder was auch immer hier anfällt zahlen muss? Und wenn ja, wer würde hier Geld bekommen? Und wäre so ein Vorgang strafbar da es ja irgendwie Gemauschel ist?
Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Hier handelt es sich vermutlich um Time-Sharing. In diesem Fall hätte der Onkel nur das Recht erworben, das Appartement zu nutzen. Er wäre dann aber nicht Eigentümer und könnte es somit auch nicht verkaufen oder verschenken.
Danke für die Antwort. Nein, das Apartment gehört ihm. Damals als Geldanlage gekauft, wohl ein übliches Investment damals. Man bekommt nach Abzug von Betriebskosten Mietzahlungen und das Recht, wenige Wochen zu sehr begrenzten Kosten das eigene Apartment zu nutzen. Mehr aber nicht, die Apartments des Hotels sind eigentlich zur Vermietung an Touristen bestimmt. Das Hotel schreibt nach wie vor Apartments zum Verkauf aus.
Ist der Onkel wirklich Eigentümer des Appartements? Nach der Beschreibung halte ich das eher für ein Wohnrecht oder Dauernutzungsrecht.
Danke für die Antwort. Nein, das Apartment gehört ihm. Damals als Geldanlage gekauft, wohl ein übliches Investment damals. Man bekommt nach Abzug von Betriebskosten Mietzahlungen und das Recht, wenige Wochen zu sehr begrenzten Kosten das eigene Apartment zu nutzen. Mehr aber nicht, die Apartments des Hotels sind eigentlich zur Vermietung an Touristen bestimmt. Das Hotel schreibt nach wie vor Apartments zum Verkauf aus.