Schenkung ausländischer Immobilie oder Übertragung oder Kauf - wie hält man die Kosten niedrig?

2 Antworten

Hier handelt es sich vermutlich um Time-Sharing. In diesem Fall hätte der Onkel nur das Recht erworben, das Appartement zu nutzen. Er wäre dann aber nicht Eigentümer und könnte es somit auch nicht verkaufen oder verschenken.

Danke für die Antwort. Nein, das Apartment gehört ihm. Damals als Geldanlage gekauft, wohl ein übliches Investment damals. Man bekommt nach Abzug von Betriebskosten Mietzahlungen und das Recht, wenige Wochen zu sehr begrenzten Kosten das eigene Apartment zu nutzen. Mehr aber nicht, die Apartments des Hotels sind eigentlich zur Vermietung an Touristen bestimmt. Das Hotel schreibt nach wie vor Apartments zum Verkauf aus. 

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Ist der Onkel wirklich Eigentümer des Appartements? Nach der Beschreibung halte ich das eher für ein Wohnrecht oder Dauernutzungsrecht.

Danke für die Antwort. Nein, das Apartment gehört ihm. Damals als Geldanlage gekauft, wohl ein übliches Investment damals. Man bekommt nach Abzug von Betriebskosten Mietzahlungen und das Recht, wenige Wochen zu sehr begrenzten Kosten das eigene Apartment zu nutzen. Mehr aber nicht, die Apartments des Hotels sind eigentlich zur Vermietung an Touristen bestimmt. Das Hotel schreibt nach wie vor Apartments zum Verkauf aus. 

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