Nebengewerbe - Darf ich folgende Dinge versteuern und wenn ja, wie?
Ich habe ein Nebengewerbe im Grafikbereich angemeldet, dass ich von zu Hause aus mache. Bei der Festhaltung meiner Ausgaben sind Fragen zu ein paar Dingen aufgekommen.
Kann ich Stromkosten versteuern? Und wenn ja, wie?
Ich sehe nirgends, wie viel Strom ich für welches Elektrogerät ausgegeben habe. Mein Computer hat viel Leistung und das macht einen sichtbaren Unterschied. Darf man da eine realistische Schätzung abgeben? Wenn man 20 Stunden in der Woche gewerblich damit arbeitet, dass man dann den Durchschnittswert nimmt und anhand der Stromrechnung einen Betrag errechnet (muss das monatlich gemacht werden, oder einmal jährlich?), oder geht das nicht bzw. wäre nur möglich, wenn man ein Büro besitzen würde?
Kann ich einen Router und den Internet-Tarif versteuern?
Ähnliches Problem. Das Internet nutze ich ebenfalls privat. Es war so, dass ich Homeoffice gemacht habe im Angestelltenverhältnis. Und weil mein Smartphone-Tarif (den ich als Hotspot nutzte) dafür viel zu langsam war, hatte ich einen Router angeschafft. Aber genauso ist er jetzt auch für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich zusammen mit dem Tarif. Wie verhält sich das hiermit?
MidJourney
Darf ich ein Abo eines Bildgenerierungsdienstes gewerblich versteuern, wenn ich dieses auch gewerblich nutze? MidJourney wird in Dollar bezahlt. Muss ich hier in der Buchhaltung auch Dollar angeben, oder es in Euro umrechnen/schauen, wie viel bei den entsprechenden Monaten immer abgebucht wurde?
3 Antworten
Stromkosten u.a. Raumkosten gehen über die homeofficepauschale, oder bei separatem Arbeitszimmer entsprechend des qm-Anteils an der Wohnung.
Internettarife kannst Du m.E. als Betriebskosten laufen lassen und für den Privatanteil z.B. 50% als fiktive Einnahme buchen.
Ich habe dies wie folgt abgesetzt:
Router, 2 Monitore, 2 PC's, 2 Drucker, Tastatur, Maus, Smartphone usw. jeweils zu 50%.
Telefon- und Internetkosten (Festnetz + Smartphone) zu 100%. Private Entnahme 20,- Euro zzgl. USt. monatlich.
Strom, Gas, Grundsteuer, Heizungscheck: Anteilmäßig geschätzt.
Wenn sich deine Betriebsausgaben in einem gesunden Verhältnis zu deinem Gewinn befinden und deine Steuerlast insgesamt weniger als 5.000,- Euro im Jahr beträgt, dann werden die Betriebsausgaben normalerweise nicht genauer geprüft.
Wenn Dein PC ein Stromfresser ist, dann kaufe dir doch für 10-20 Euro ein Strommessgerät/einen Stromzähler, der den Verbrauch misst und speichert!
Gibt es z. B. bei Amazon! Link ist nicht zugelassen!
Und na klar, alle Betriebskosten kannst Du in der Steuerklärung erfassen und reduzieren Deinen Gewinn.
Und wenn es dir zu kompliziert ist, suche dir einen Steuerberater.