Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

2 Antworten

Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere?

Nein. Vergehen sind Straftaten, die mit weniger als 1 Jahr Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Mit deinem Verkauf machst du dich aber nicht strafbar, deswegen liegt kein Vergehen vor.

brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert?

Nein. Du brauchst höchstens eine völlig neue, weil zu deiner bisherigen Einkunftsart ja noch eine weitere hinzukommt.

Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)?

Wo bist du denn als Arbeitnehmer angemeldet? Meinst du die Anmeldung bei der Krankenkasse oder was? Die ist für das Finanzamt jedenfalls völlig unerheblich, und für das Gewerbeamt ebenso. "Als beides" ist also Quatsch; richtig muss es heißen: Du bist Arbeitnehmer und weil du auch Gewerbetreibender bist, meldest du beim Gewerbeamt dein Gewerbe an und lässt dich beim Finanzamt mit der (zusätzlichen) Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" registrieren.

Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

Einschreiben? Meinst du an der Volkshochschule?

Im Übrigen: Für das Gewerbeamt gibt es keine Unterscheidung zwischen Mini- und Maxigewerbe. Entweder hast du ein Gewerbe oder du hast keins, egal wie groß. Und der Begriff "Kleinunternehmer" kommt ausschließlich im Umsatzsteuerrecht vor, nirgends sonst.

Dem Arbeitgeber solltest du deine gewerbliche Tätigkeit auf jeden Fall anzeigen, schon um ihm den Argwohn zu nehmen, du würdest dich in Wettbewerb zu ihm begeben.

Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst?

Überhaupt nicht. Für den bist du doch immer noch sein Auszubeutender.

Muss ich meine Firma darüber informieren?

Nein. Die wollen nicht mit unnötigen Informationen belästigt werden und darüber Aktennotizen anlegen müssen.

Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden?

Ans Gewerbeamt, um dein Gewerbe anzuzeigen. Hast du doch schon gemacht.

Was sind die verschieden Schritte?

Zuerst Gewerbeanmeldung (daraufhin kriegst du deine Reisegewerbekarte), dann die steuerliche Registrierung deines Gewerbes beim Finanzamt. Und dann jährlich ordentlich deine Einkommen-, Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärung und - falls erforderlich - monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen.

Wenn ich richtig denke, ist Weihnachten nur 1x im Jahr. Mit der Reisegewerbekarte kannst Du das ganze Jahr einen fliegenden Handel betreiben. Dem Arbeitgeber kannst Du das, müsstest Du auch, erzählen, denn er erwartet 100% Arbeitseinsatz, wofür er ja auch bezahlt. Blöde, wenn er Dich da auf dem Weihnachtsmarkt sieht.

Wer einen fliegenden Handel betreibt muss sich ein Umsatzsteuerheft bei der Finanz holen und bekommt eine Gewerbesteuer/ Wirtschaftssteuer-Nummer. Die private ESt wird in der Regel dann auch über diese Steuer Nr. abgewickelt.
Es sei denn, man braucht 2 Finanzämter.

Man kann immer festlegen, ob man ein Haupt-oder Nebengewerbe betreibt. Weihnachten wäre eher Nebengewerbe. Jeder kann ein Gewerbe betreiben und arbeiten. Selbständig bist Du nicht, da Du ja kein Freiberufler bist.

Kleinunternehmer bist Du, wenn Du das nach §19 UStrecht anmeldest. Es bedeutet, Du darfst ohne Umsatzsteuer verkaufen, besser, musst. 17.500,00 € bedeuten 17.500,00/12 Monate, also für 1 Monat ist die Grenze 1.458,33 € Umsatz netto. Man sollte es also nicht so einengen. Reisegewerbe besteht ohnehin lebenslang.

Wie schon gesagt, Gewerbe ist Gewerbe. Unterschied ist nur, ob man nebenberuflich oder im Vollerwerb tätig ist. Ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich anbietet, darüber entscheiden die Kosten. Man muss prüfen, ob man mit Vorsteueranerkennung besser fährt oder ohne. Vorsteuern minimieren immer Umsatzsteuern.

Für alle Gewerbeangelegenheiten immer das Gewerbeamt. Die erteilen Genehmigungen, mehr allerdings auch nicht. Für Fragen sollte man dann einen Besuch beim Steuerberater machen. Ob man ihn auch nutzt, ist eine andere Frage. Aber es heißt ja Berater. Das Finanzamt ist kein Berater!

Viel Glück

Hallo ClaraBlau, und Vielen Dank für deine Antwort!

Das wird eine unbezahlte Zeit, ich werde kein Geld von meinem Arbeitgeber erhalten. Es ist mir unklar, warum ich trotzdem zuständig für den Arbeitseinsatz wäre... Ich werde einen Besuch beim Steuerberater auf jeden Fall machen.

Vielen Dank und beste Grüße!

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