Kann man bei WISE (und anderen Banken) für das Geld, das man anfangs überweisen/bezahlen muss, um den Zugang zu aktivieren, eine Rechnung erhalten?
Ich habe mir ein Bankkonto bei WISE erstellt für mein Nebengewerbe und musste anfangs 50 Euro auf das Konto zahlen, die dann an WISE gingen, als Aktivierungsgebühren. Kann ich für diese Transaktion irgendwie eine Rechnung erhalten, oder reicht hier der Kontoauszug für die Ämter, um das von den Steuern abzusetzen? Oder kann man so eine Überweisung nicht versteuern? Ich habe für diese Transaktion nie eine Rechnung erhalten. Da stand nur im Konto, dass ich die 50 Euro überweisen muss. Eventuell stand schonmal jemand vor der gleichen Frage, wenn auch bei einer anderen Bank.
Ich habe gerade nachgeschaut, im Kontoauszug steht bei der Abbuchung der 50 Euro "Keine Informationen". Das wird den Ämtern wohl nicht reichen. Auch in den Mails ist keine Rechnung davon.
2 Antworten
Du buchst diese 50,- Euro als Nebenkosten Geldverkehr.Kein Mensch wird Dich je nach einem Beleg fragen.
Sollte Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnugn je geprüft werden und nach einem Beleg gefragt, so hast Du den Kontoauszug mit der Abbuchung.
Beim Text: Treansaktion Bank, wird keiner annehmen,dass Du für den Betrag Gummibärchen gekauft hast. Es gibt keinen Zweifel, dass es sich um Bankgebühren handelt.
Kopie des Kontoauszugs mit der Anforderung + Kopie des Kontoauszugs von dem Konto, von dem überwiesen wurde, dürften reichen.
Merkwürdig. Du schriebst doch in der Frage:
"Da stand nur im Konto, dass ich die 50 Euro überweisen muss. " ?
Ich habe gerade bei WISE nachgeschaut, da steht "Keine Information" bei der Abbuchung von WISE. Das wird dem Amt wahrscheinlich nicht reichen. Gegeben falls frage ich beim Support.