Nach OP aus Schichtplanung gestrichen?
Hallo,
Ich arbeite seit 1 Jahr als Werkstudent bei einer Aral-Tankstelle. Bislang wurde mir bei krankheitsbedingten Ausfällen immer der Lohn weiterhin entsprechend ausgezahlt.
Nun wurde ich vor 5 Wochen am Knie operiert, weshalb ich bis einschließlich letzter Woche krank geschrieben wurde. Die Notwendigkeit der OP stand seit Monaten fest und mein Chef wusste darüber auch bescheid. Zudem habe ich ihn vorab über den genauen Termin informiert, damit bei der wöchentlichen Schichtplanung keine Probleme auftraten. Normalerweise arbeite ich immer 64-80 Stunden im Monat und da die Vergütung bei Krankheitsfällen bislang immer fortgesetzt wurde, ging ich davon aus, dass das dieses Mal ebenfalls so sein würde. Stattdessen wurden mir nicht einmal 100€ überwiesen mit der Begründung, dass ich ja in keine Schicht eingeteilt wurde, während ich krank geschrieben war.
Für mich wirkt es jetzt so, als hätte ich auch einfach im Voraus sagen können, dass ich 5 Wochen nicht zur Arbeit komme und hätte die Krankmeldungen gar nicht einreichen müssen.
Ist es rechtlich erlaubt, einen Mitarbeiter bei Krankheit einfach aus der Schichtplanung zu streichen? Ich komme mir ein wenig ver****** vor.
2 Antworten
Natürlich kann der AG dich wegen Krankheit aus der Schichtplanung rausnehmen. Alles andere macht auch keinen Sinn. Allerdings ist die zukünftige Schichtplanung für eine Entgeltzahlung irrelevant.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen. Auch bei dieser Berechnung sind regelmäßige Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu berücksichtigen.
Der AG muss dich während Du krankgeschrieben warst, natürlich weiter bezahlen.
Das ist so im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt!
"Was sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz aus? Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Ihren Beschäftigten deren Gehälter oder Löhne im Krankheitsfall für 6 Wochen weiterzahlen müssen."
Bei unregelmäßigen monatlichen Zahlungen muss man den Schnitt der letzten 13 Wochen berechnen!
Es gibt hierzu nur wenige Ausnahmen! Z. B. wenn Du einen Unfall selbst verschuldet hast, weil Du dich mit Absicht nicht an die Unfallverhütungsvorschriften gehalten hast.
Sichert man dir eigentlich im Arbeitsvertrag feste Stunden zu?
Feste Stunden werden mir nicht zugesagt, aber eine geschätzte wöchentliche Arbeitszeit von 16-20 Stunden ist eingetragen.
Normalerweise beläuft sich der Lohn auf ca 8-900€ im Schnitt.