Darf die Krankenkasse Zahlung einstellen wenn man vom alten Arbeitgeber Urlaub ausgezahlt bekommt?

2 Antworten

Hallo,

nein, eine Urlaubsabgeltung ist der Krankenkasse nicht zu melden. Laut SGB IV ist das wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und führt nicht zum Ruhen des Krankengeldes. § 49 SGB V

Was anderes ist es, wenn der Urlaub tatsächlich während des Bestehen des Arbeitsverhältnbisses genommen bzw. laufend ausgezahlt wird. Dann führt es zum Ruhen des Krankengeldes für den Urlaubszeitraum.

Wenn es zur Zahlung von Arbeitslosengeld kommt (nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit), kann es für den Zeitraum der Urlaubsabgeltung zum Ruhen des Alg führen.

Gruß

RHW


Nein verpflichtet bis Du nicht das mitzuteilen. Aber die Krankenkasse wird eh auf Dich zukommen, da sie Dir nix mehr zahlen werden. Arbeitslos kannst Du Dich mit Krankmeldung auch nicht melden. Also am besten gesundschreiben lassen, bzw. Krankmeldung nicht verlängern. Dann bei der Arb-Agentur melden und ALG1 beantragen. Dann ist man wieder versichert und bekommt Geld. Krankschreibung kann man sich sparen, besser Attest vom Arzt anfordern, das man nur ein paar Std arbeiten kann. Aber noch nicht vorlegen, erst wenn man zur Arbeitsvermittlung geladen wird. Dort macht man keine Angaben zur Erkrankung und beruft sich auf entsprechende gesezl. Reglungen (Arztgeheimnis).

Das funktioniert, solange man nicht stationär im Krankenhaus liegt. Kurze stationäre Aufenthalte muss man nicht melden.