Falschparker auch schuld wenn sie Opfer von Vandalismus werden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ist zu unterscheiden, für Vandalismus haftet natürlich der, der den Schaden verursacht.

Wenn aber einer vor einem Garagentor parkt, wo ausdrücklich vermekrt ist das man dort nicht parken soll udn der Wagen wird beschädigt, weil einer von innen die Garage öffnet, der hat natülich zumindest eine Mitschuld.