Stellt Zahlung eines Bußgeldbescheides das Anerkenntnis einer Schuld dar?

2 Antworten

Da der Bußgeldbescheid erst rechtskräftig werden muss, bevor die Buße beigetrieben werden kann, hast du durch deine Zahlung auf Rechtsbehelf (Einspruch) verzichtet. Da deine Zahlung als Willenserklärung ("Ich zahle also verzichte ich logischerweise auch darauf Einspruch einzulegen...") gewertet wird, sollte der Bußgeldbescheid rechtskräftig sein.

Inwieweit im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor der Verwaltungsbehörde ein Wiederaufnahmeantrag zulässig ist, weiss ich jetzt aber auswendig nicht. Sollte aber eigentlich möglich sein. Mach dich aber darauf gefasst, dass das Geld auch bei erfolgter Wiederaufnahme bis zum nochmaligen rechtskräftigen Abschluß nicht zurückerstattet wird. Und dann natürlich auch nur falls du freigesprochen wirst bzw. anteilsmäßig, wenn die Geldbuße durch das entscheidende Gericht reduziert wurde.

Ich denke, dass dich dein Anwalt beruhigen kann oder schon beruhigt hat. Du kannst jedenfalls noch fristwahrend Einspruch einlegen. Die Zahlung kann dir nicht zum Nachteil gereichen, da ich davon ausgehe, dass dein Anwalt nicht benachrichtigt wurde oder sich zuerst mit dir besprechen musste.