Muss ich den erhaltenen Betreuungsunterhalt als nichteheliche Mutter bei der Steuer als Einkommen angeben?

1 Antwort

 Hallo,

für den Ex Partner ist die Unterhaltszahlung als " Außergewöhnliche Belastung " im Steuerformular absetzbar. Gilt nicht für den Unterhalt an das Kind ! Der Empfänger (du) musst deinen Unterhalt nicht versteuern.