Habe Mietschulden bezahlt für meine Schwester- kann ich das steuerlich unterbringen?

1 Antwort

Außergewöhnliche Belastung?

Aufgrund einer starken sittlichen und moralischen Verpflichtung kannst Du in besonderen Fällen übernommene Kosten, die im Nichtübernahmefall für eine Dir sehr verbundenen Person zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, als außergewöhnliche Belastungen. Dazu gehören beispielsweise Krankheitskosten für mittellose Eltern und Geschwister.

Wichtig dabei ist vor allem die plausible und stichhaltige Begründung. Ggf. wird diese Position erst in der zweiten Runde nach Einspruch durchgehen.