Steuererklärung - Anlage V: vorweggenommene Werbungskosten bei selbst gebauter Immobilie zur Vermietung - welche sind das?

1 Antwort

Grobe Aufteilung:

Als Werbungskosten kommen die Notarkosten für die Eintragung der Finanzierung, die Darlehnszinsen, die Fahrtkosten zur Bank (alle anteilig für die Vermietungsimmobilie) und die Inseratskosten für die Vermietungsanzeige in Frage. 

Die Grundstückskosten bleiben unberücksichtigt. Der Rest sind Herstellungskosten. 

Etwas schwierig ist die Abgrenzung bei den Heizkosten. Ab Beginn der Mietersuche sollten sie als Werbungskosten anerkannt werden; vorher als Teil der Herstellungskosten.

Hoffentlich hat er die Notarkosten nicht schon im Vorjahr gezahlt.

Leid täte es mir nicht - ein Steuerberater hätte zwar ein paar Kröten verdient, aber das kennen wir ja.

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