Wenn Hartz4-Bezieher erbt - muss er erhaltene Beiträge dann zurückbezahlen?

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Nein. Bei ALG II handelt es sich um eine Sozialleistung. Diese ist nicht zurückzuerstatten. Das "schlimmste" was einem bei einem Erbe passieren kann ist die Streichung der zukünftigen Leistungen, bis das Vermögen verbraucht ist. Natürlich darf man sich nicht vorsätzlich verarmen.

EnnoBecker  18.07.2012, 19:35

Natürlich darf man sich nicht vorsätzlich verarmen.

Das hätte ich jetzt aber gern genauer gewusst. Wird da verlangt, dass man von dem Erbe so lebt wie vom Hartz4-Satz? Oder gewährt man dem bisherigen Empfänger dasselbe Recht wie einem anderen Menschen, der geerbt hat und davon vielleicht mal seine lang ersehnte Weltreise macht?

Die Nordroute - über Spandau.

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