Darf die Arge den Unterhalt den den Kindern zusteht einbehalten ?

2 Antworten

Da Du mit Deinen beiden Kindern wohl HartzIV beziehst, wird die Arge den Unterhalt direkt von Deinem Ex einfordern und dann damit Deine Leistungen vermindern, in dem sie den Unterhalt gleich einbehalten.

Wenn Du Hartz VI beziehst, dann wird der Unterhalt für deine Kinder mit einberechnet. Das heißt, sie prüfen natürlich beim Kindesvater ob Unterhalt zu holen ist. Wenn Du also Unterhalt bekommst, dann wird dies in deiner Bedarfsberechnung angerechnet, schließlich ist das ja Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes, genauso Hartz VI, also wenn genug Unterhalt da ist, bekommt Dein Kind weniger Zuschuß vom Amt. Allerdings erscheint es mir komisch, dass die Arge vom ihm Geld einbehält. Wenn er ebenfalls Hartz VI bezieht, kann er ja "eigentlich" nichts zahlen (Mangelfall) und Du würdest Unterhaltsvorschuss bekommen, welcher dann ebenfalls in Deine Bedarfberechnung eingerechnet wird.