Muss ich bald vor Gericht und wenn ja wie stehen meine Chancen?


16.04.2020, 17:31

Ich will keine Schulden bekommen oder ähnliches. Ich habe halt auch von anderen Leuten gehört, dass dieser Typ ein Betrüger ist. Kann mir da wirklich was passieren? Ich bin leider sehr leicht zu manipulieren :(.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG Aslan

3 Antworten

Der Ausschluss des Widerrufsrechts (Klausel im Screenshot) ist m. M. nach von vorneherein rechtswidrig. Von einer weiteren Kontaktaufnahme zu dem CoachingGuru rate ich Dir ganz deutlich ab. Hiermal die entsprechenden Gesetztestexte.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen § 312g & 355 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Für Dich wichtig: Du musst den Widerruf auch wirklich formulieren und absenden. Am besten per Post (Einschreiben) und per eMail mit Delivery Status Notification (DSN).

Recherchiere mal beim Verbraucherschutz zu unwirksamen AGB-Klauseln.

Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 17:34

Also einfach blockieren und abwarten?

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Maerz2019  16.04.2020, 17:39
@Aslan85

Lies einfach: Du musst einen Widerruf aufsetzen. Mit Blockieren ist es nicht getan.

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 17:43
@Maerz2019

Ich danke dir. Dann muss ich mich gleich mal ransetzen. Nicht mehr lange Zeit bis zum Ende der Wiederrufsfrist.

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Gaenseliesel  16.04.2020, 18:06
@Aslan85

Und zusätzlich alles dokumentieren..... Screenshots/Schreiben unbedingt für alle Fälle aufbewahren ‼️

Keine telefonischen Kontakte mehr, die bringen dich nur aus dem Konzept, denn man wird versuchen dich einzuschüchtern und du knickst wohlmöglich ein 😕

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Maerz2019  16.04.2020, 19:02
@Aslan85

Hier eine erweitere AnwaltsInfo für Dich als Hintergrundwissen.

Es gibt Fälle im Fernabsatz (Online-Handel), wo das Widerrufsrecht von vorneherein gesetzlich & legal ausgeschlossen werden kann und muss, zB gilt das für bestimmte Hygienartikel oder verderbliche Lebensmittel:

https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html#abschnitt_91

Auch für versiegelte Software in Form von CDs oder Sticks ist der Auschluss des Widerrufsrechts möglich und legal. Keinesfalls aber bei einem reinen Dienstleistungsgeschäft wie in Deinem Fall.

Anbei noch ein hilfreicher Link zu einem Musterbrief für den Widerruf:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 19:23
@Gaenseliesel

Dir auch vielen Dank. Ihr seid echt hilfsbereit :D. Vielleicht studiere ich doch Jura. Aber dafür bin ich wohl zu weich.

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 19:24
@Maerz2019

Ja bin ich ja beruhigend. Ich mach die heute fertig und morgen früh geht es zur Post. Müsste bis Dienstag dort ankommen. Dir echt vielen vielen Dank. Soviel Hilfe kostet in den meisten Fällen schon ein Vermögen.

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Maerz2019  16.04.2020, 19:30
@Aslan85

Wenn Du noch ein FAX-Gerät auftreiben kannst, dann sende zusätzlich den unterschriebenen Brief bitte heute oder morgen per FAX. Das hat die gleiche Gültigkeit wie das Einschreiben.

Bei uns im Ruhrgebiet gibt es Trinkhallen, die alle während Corona geöffnet blieben und bleiben und manche von ihnen bieten FAX-Dienste an. Bitte denke an die Sendebestätigung.

Das Einschreiben ist bis erwarteter Eingang am 21.04.20 sehr knapp bemessen. Schick es aber auf jeden Fall auf den Postweg dorthin.

Die Digibude wird von Deinen Widerrufen jetzt gehörig zugeballert. Cool!

Schreib doch später mal hier auf, was aus der Sache geworden ist. Das wäre echt interessant zu erfahren.

Viel Glück für Alles! :-)

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Gaenseliesel  16.04.2020, 19:40
@Aslan85

" zu weich" 🤔 iwo, es muss auch einfühlsame Juristen geben ! 🤷‍♀️

Viel Erfolg..... toi, toi, toi ! 👍

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 21:17
@Gaenseliesel

Vielleicht könnt ihr mich ausbilden 😂🙏. Ne ich strebe eher was in Richtung IT an. Bin immerhin in der Branche gelernt. Aber ja ich werde euch davon berichten :)

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 21:18
@Maerz2019

Wird gemacht :). Endlich bekommen die mal was zu hören. Ich sehs schon kommen, am Ende stehe ich vor Gericht und aus 1800€ werden 18.000€ :O. Aber immer positiv denken. Im Zweifel für den Angeklagten sagt man doch so schön. Ich werde euch weiterhin berichten.

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Haribo882  17.04.2020, 00:06

Beim ersten Link Nr. 9 steht das Dienstleistungen ausgeschlossen sind vom Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Das ist doch genau der Fall oder hab ich die Situation falsch verstanden?

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Haribo882  17.04.2020, 00:10
@Haribo882

Ich sehe im Nachhinein, dass euch das schon aufgefallen ist. ;)

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Junior602  17.12.2020, 10:13

Wie ging denn das ganze zu Ende?

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Kleines Update!

Mittlerweile hat Paypal den Fall geschlossen. Keine Ahnung ob positiv oder negativ aber es hört sich zu gunsten meinerseits an. Digistore ist ein bisschen verpeilt. Die glauben es handelt sich um ein Missverständnis, dass ich das Coaching noch nicht bezahlt habe. Das beste kommt natürlich noch! Der Coach Guru hat mir heute per Messenger (weil ich ihn auf Whats App blockiert habe) eine eher bedrohliche Nachricht geschrieben: "Werde die nächsten Tage an dieser Adresse sein -,, -,, -. Einfach blockieren und Lastschrift ablehnen geht garnicht. Aber das sag ich dir face to face und dann klären wir das persönlich. Meinem Anwalt habe ich alles geschickt und eine Klage eingereicht. Geht vor Gericht. So eine Frechheit lass ich mir nicht gefallen. Wird gutes Lehrgeld für dich."

Daraufhin wollte ich mir mal bei der Polizeidirektion beraten lassen, aber der Polizist am Telefon hatte eher wenig Plan. Er kennt sich mit der Rechtslage nicht so gut aus und er kann mir empfehlen ihm zu sagen, dass aufgrund von Corona eine Kontaktsperre besteht. Aber Hauptsache den Teil mit dem psycho Terror außen vor lassen.

Was sagt ihr dazu?

Schau einmal in Absatz 5 der nachgenannten Vorschrift:

https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Darauf zielt die Belehrung und ich fürchte, Du hast deshalb eine schlechte Ausgangsposition.

Privatier59  16.04.2020, 19:23

Im übrigen solltest Du den Namen des Anbieters googlen. Vielleicht sind ja Entscheidungen zu seinem Angebot veröffentlicht. Außerdem ist die Konsultation einer Verbraucherzentrale ratsam.

Nicht raten würde ich, Äußerungen ohne vorherige Rechtsprüfung abzugeben. Kann nämlich sein, dass der Anbieter Dich dann gleich mit einer Zahlungsklage überzieht.

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Aslan85 
Fragesteller
 16.04.2020, 21:14
@Privatier59

Ich habe ja das Coaching nicht begonnen, weil er seinen Leistungen nicht nach kam. Dementsprechend dürfte das Wiederrufsrecht noch nicht erloschen sein oder bin ich auf der ganz falschen Fährte 😬

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Maerz2019  16.04.2020, 21:42
@Privatier59

Oh Mann, gut dass Du nachgeguckt hast .. und ich war mir noch so sicher. Was für ein Mist für den Fragsteller!

@Aslan85 - der Privatier ist vom Fach; er juristischer Experte im Forum. Sieht jetzt net mehr so gut aus für Dich, wie zunächst angenommen. Das der Gurucoach keine Stunde abgeleitet hat, könnte Dich aber retten ....

Zitat aus dem Gesetz

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

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Maerz2019  16.04.2020, 21:48
@Aslan85

Bin mal dem Tipp vom Privatier nachgegangen. Guck mal, was ich zur Digi24-Butze gefunden habe:

Digistore24 Onlinekauf Rücktritt, Widerruf (Fall von 08/2019)

Die Info von Nebenan hat übrigens nen Fuffi gekostet ... ;-)

https://www.frag-einen-anwalt.de/Onlinekauf-Ruecktritt,-Widerruf--f329823.html

Zitat:

In der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass wer einen Online-Kurs im Internet bucht, diesen innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Laut Oberlandesgericht Hamm gilt hier das normale Widerrufsrecht im Fernabsatz für Verbraucher.

Somit muss gem. §355 BGB der Vertrag insoweit rückabgewickelt werden.

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Maerz2019  16.04.2020, 21:55
@Maerz2019

.... oder bin ich auf der ganz falschen Fährte 😬

Keinesfalls! Die Sache ist noch zu retten. :-)))

Man man man .... was für ne schwere Geburt heute, Leute ....

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Privatier59  16.04.2020, 22:16
@Maerz2019

Wir wissen nicht, was genau unter Coaching zu verstehen ist in diesem Fall. Deshalb ja der Tipp mit der Verbraucherzentrale. Es kann etwas zu retten sein, aber nur, wenn man weiß, was denn die Vertragsleistung sein soll.

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Answer123  17.04.2020, 00:06
@Privatier59

Ein Coaching, bei dem ein Umsatz infolge des Coachings mindestens in Höhe des Kaufpreises (hier also 1.800 €) garantiert erreicht werden soll (regelmäßig aber wohl deutlich mehr, sonst wäre der Kaufpreis grob unverhältnismäßig), kann wohl kaum nur aus ein paar PDFs oder einer ominösen Software bestehen. Hier kann regelmäßig davon ausgegangenen und erwartet werden, dass der maßgebliche Teil der fraglichen Leistung die persönliche Beratung durch den Coach ist. Diese hat bisher jedoch nicht stattgefunden, sodass bezüglich dieses Teils des Vertrages ein Widerruf problemlos möglich sein sollte.

Dass hier bereits "die Dienstleistung vollständig erbracht [wurde]" (Wortlaut des § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB), halte ich für eine abwegige Interpretation.

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Privatier59  17.04.2020, 04:56
@Answer123

Wovon auszugehen ist müßte sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergeben. Schon weil wir den nicht kennen wissen wir nichts darüber, für was wie viel gezahlt werden soll. Rein spekulativ läßt sich dazu nichts sagen.

Im übrigen könnten Dienste höherer Art ohnehin jederzeit aufgekündigt werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__627.html

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