Fragwürdiger Eigenbedarf, Vermieter drängt Mieter zum Aufhebungsvertrag, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter hat also noch nicht gekündigt!

Dann heißt es: Aussitzen! Der Vermieter möchte etwas vom Mieter und hat bereits den Bogen mit einer Verschlechterung der Aufhebungskonditionen überspannt.

Kritik: Die Übergabe an einen Anwalt war noch okay, aber dieser hätte unbedingt im Hintergrund beraten und nicht unmittelbar antworten sollen. Die Eskalation wurde bereits so in Gang gesetzt und möglicherweise noch durch überzogene Forderungen durch den Anwalt gesteigert. Dadurch wurde auch überhaupt erst des Mieters Interesse am Auszug bekundet und der Vermieter angestachelt.

Dem Vermieter sollte der Mieter jetzt schriftlich mitteilen, dass er sehr gerne wohnen bleiben möchte und nicht mehr auf diese Angelegenheit von seinem Vermieter angesprochen werden willst (Abmahnung dieser Belästigung).

Wenn der Mieter "notfalls" zum Auszug bereit sein sollte, dann nur auf der Basis des Vorschlages vom ....(Anwaltsentwurf, aber nur wenn der moderat war.)... .

Die Forderungen des Anwalts waren moderat. Da nach so kurzer Mietdauer wieder Maklercourtage, Kosten für eine Umzugsfirma und Renovierung anfallen, hat er diese Kosten zusammen gefasst und fordert diese als Abfindung.

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@CleverFuchs

Ja, das klingt moderat, eher sogar unterste Grenze!

Mir fehlen noch vergebliche Anpassungskosten (für Gardinen/-stangen, Möbel, Leuchten, Waschmaschine) in der bestehenden Wohnung, pauschalierte Adressummeldungskosten, entgangener Urlaubstag usw.

Vielleicht kennt noch jemand mehr Gründe?

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Würde dem Vermieter freundlich, aber unmißverständlich klarmachen, daß man in dieser Angelegenheit vom Rechtsanwalt vertreten wird und dieser der Ansprechpartner ist. Ja nicht auf eine Unterschrift einlassen, nur daß man die Ruhe hat. Wenn dem Vermieter die Konditionen nicht passen, soll er eben wegen Eigenbedarf kündigen, dann werden die Gerichte entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt war.

Dem Vermieter klar sagen, dass er nur zu den konditionen die sein Anwalt vorgegeben hat die Wohnung frei gibt und wenn ihm das nicht zusagt, dann soll er eine Kündigung für Eigenbedarf aussprechen und abwarten ob womöglich ein Gericht seinen Eigenbedarf anerkennt.

Des weiteren würde ich ihn darauf verweisen, dass in dieser Angelegenheit nur noch sein Anwalt der Ansprechpartner ist und ich ein weiteres unterbreiten von schlechteren Angeboten als Belästigung empfinde und mir deshalb verbitte.