Muss die KFZ-Versicherung Mwst. auszahlen?
Guten Tag,
ich weiß, dass diese Frage scheinbar schon ein paar mal im Forum diskutiert und auch beantwortet wurde. Allerdings konnte ich keine Antwort auf meinen speziellen Fall finden.
Folgender Sachverhalt: Totalschaden meines Fahrzeugs aufgrund Vandalismus, hier die Zusammenfassung des Gutachtens der Versicherung:
ZUSAMMENFASSUNG: NETTO (EUR) // MWST. (EUR) // BRUTTO (EUR)
REPARATURKOSTEN 35.255,85 // 6.698,61 // 41.954,46
WIEDERBESCHAFFUNGSWERT REGELBESTEUERUNG 42.857,14 // 8.142,86 // 53.000,00
RESTWERT 22.016,81 // 4.183,19 // 26.200,00
Ich werde das Fahrzeug zum Restwert von 26.200,00€ verkaufen, der Prozess dafür ist schon eingeleitet worden (und kann nachgewiesen werden). Die Versicherung möchte nun allerdings nur den Netto-Anteil des Differenzwerts auszahlen, d.h. (53.000,00€ - 26.200,00€) x 0,84 = ca. 22.512€ (ohne Mwst.). Allerdings habe ich 1. das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und Mwst. darauf gezahlt, 2. möchte ich überhaupt kein neues Fahrzeug kaufen und 3. bin ich meiner Bank noch die kompletten 53.000 (inkl. Mwst.) schuldig, das Fahrzeug ist 100% vollfinanziert (was ich bei Bedarf der Versicherung ebenfalls nachweisen könnte). Geht das wirklich rechtens zu? Denn so bleibe ich als Geschädigter ja auf dem Betrag der Mwst. (ca. 4288€) sitzen ohne am Ende jeglichen Gegenwert dafür in der Hand zu halten?
Zusatzinfo: Ich bin Angestellter bzw. nicht-selbstständig.
2 Antworten
Die wichtigsten Dinge kommen in Deinem "Roman" nicht vor!
Bist Du selbständig, verkaufst Du das Fahrzeug an einen gewerbl. Händler?
OK! Verstehe.
Also vermutlich handelt die Versicherung richtig!
Solange nicht repariert oder neu gekauft wird, muss die Versicherung lediglich den Nettobetrag auszahlen
Hier spricht man von einer fiktiven Abrechnung!
"Warum Zahlt Die Versicherung Keine Mehrwertsteuer?
Weil es bei der fiktiven Abrechnung zu keiner Reparatur kommt, für die ein Rechnungsbetrag zu zahlen wäre, wird nur der Nettobetrag (d.h. OHNE die Mehrwertsteuer) des Wiederbeschaffungswerts an Sie überwiesen."
Ja, wenn du das Auto nicht ersetzt, wirst du auf der MWSt. sitzen bleiben.
Hallo, vielen Dank für den Hinweis! Ich habe die Angaben in der Fragestellung ergänzt! Nochmal hier: Ja = Verkauf an gewerbl. Händler // Nein = nicht selbstständig