steuerliche Berücksichtigung einer unregelmäßigen Nebentätigkeit

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Diese Art Tätgikeit muss dem Arbeitgeber angemeldet werden. Aber eine Zustimmung ist nciht erforderlich, oder anders, es darf nciht verweigert werden.

  • Man kann in der Tat, entweder im Rahmen eines 400,- Euro jobs bis zu 400,- Euro dazu verdienen, aber selbst versteuern muss man nur dann nciht, wenn der Arbeitgeber neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen von 30,77 % auch noch pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % abführt.

  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass der AG es als kurzfristige Beschäftigung (höchstens 50 Tage, oder 2 Monate) mit 25 % pauschla versteuert.

  • So wie beschrieben ähnelt es es aber eher einer freiberuflichen Tätigkeit. Wie ist denn der Vertrag mit der Nuniversität ausgestaltet?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo!

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antworten!

@wfwbinder: Der Vertrag mit der Uni ist in Form eines Lehrauftrages ausgestaltet. Das dürfte einen Werkvertrag sehr nahe kommen, da eine Vergütung von X €/h dort angegeben wird. Tatsächlich wird dann aber nicht nach Zeit, sondern nach der Anzahl der korrigieren Arbeiten abgerechnet. Vielen Dank für den Hinweis; ich muss mich mal erkundigen, ob die Uni neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen von 30,77 % auch noch pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % abführt. Sollte das der Fall sein, müsste ich das Geld ja nicht versteuern (wenn ich das richtig verstanden habe)!?

@marbella1at: Fahrtkosten etc. fallen für mich nicht an. Ich bekomme die Arbeiten zugeschickt und muss diese dann einfach nur korrigieren.

Ich bin auch der Meinung, dass es sich hier um freiberufliche Einkünfte handelt. Bei 1.000 euro Einnahmen würde ich mir keine grossen Gedanken um die Steuer machen. Du hast ja noch Ausgaben auch, wie z.B. Fahrtkosten etc. sodass vielleicht kein allzugrosser Gewinn rauskommt. Den gibst Du in Deiner Einkommensteuererklärung dann als Selbständige Einkünfte an und gut isses.