Möglichkeit aus befristetem Mietvertrag zu kommen/ alternativ Untervermietung?

4 Antworten

Könnte diese Zustimmung verweigert werden?

Selbstverständlich kann die Zustimmung verweigert werden, sonst würde im Vertrag nicht stehen, dass

es einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Falle einer Untervermietung bedarf

Die Mitbewohnerin bleibt in der Wohnung und wäre auch mit irgendwem als Nachmieter einverstanden?

Discomedusae 
Fragesteller
 07.09.2023, 16:26

Danke für die zügige Antwort!
Eine Verweigerung der Untervermietung ermöglicht mir aber wahrscheinlich dennoch nicht eine Kündigung des Mietverhältnisses?
Ja, genau. Meine Mitbewohnerin möchte gerne in der WG bleiben, kann aber meine Gründe verstehen und wäre mit einer anderen Mieterin einverstanden.

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orgel  07.09.2023, 16:53

Es muss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung bestehen. Erteilt der Vermieter die Erlaubnis nicht, dann besteht ggf. ein Sonderkündigungsrecht. Problem dabei ist, dass alleine die Aussage

Leider hat sich bereits nach einem Monat heraus kristallisierte, dass ich mich nicht gut mit dem Vermieter verstehe. Ich würde gerne, wenn irgendwie möglich, umziehen.

schwierig bei der Auslegung eines berechtigten Interesses ist. Weiterhin wäre bei einem Sonderkündigungsrecht das Problem, dass du nur gemeinsam mit deiner Mitbewohnerin kündigen könntest... Aber gibt es denn Anhaltspunkte dafür, dass der Vermieter seine Zustimmung verweigern könnte? Vielleicht solltest du dich an einen Mieterverein wenden, der kann anhand des Vertrages auch beurteilen, ob die Befristung des Mietvertrages und/oder der Kündigungsausschluss überhaupt rechtswirksam geschlossen wurden.

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Discomedusae 
Fragesteller
 07.09.2023, 17:17
@orgel

Bisher hat sich der Vermieter gegen kleinere Veränderungen quer gestellt. Zum Beispiel gab es längere Diskussionen, als wir einen günstigen Stromvertrag abschließen wollten. (Es ist im Mietvertrag sogar vorgeschrieben , dass der Mieter dafür selbst zuständig ist.) Auch bei der Installierung eines WLAN Verstärkers, um auch in unserer Wohnung WLAN zu haben (WLAN Nutzung im Preis inbegriffen ) gab es Probleme. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine Zustimmung ebenfalls nicht so leicht wird.

Danke für den Tipp mit dem Mieterverein!

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Das man aus dem Mietvertrag raus kommt, wenn der VM die Untervermietung untersagt, gild für den Fall, das der Umzug unumgäglich ist, wenn man z.b. einen Job weiter weg. Denn es ist dem Mieter nicht zuzumuten 2 Mieten zu zahlen.

Wenn du unbegründet raus willst ist das dein Problem.

Was tut das zur Sache ob Du Dich gut verstehst mit dem Vermieter

Du zahlst Miete und fertig

Laß den VM doch Links liegen, was hast du mit ihm zu tun außer das du Miete zahlst