Mieter in Haft, hat der Vermieter hierdurch ein Sonderkündigungsrecht ?

1 Antwort

Zur Kündigung bedarf der Vermieter immer einen Kündigungsgrund. Nur weil der Mieter in Haft ist- das wird nicht reichen. Wegen Zahlungsverzug - das wäre ein Grund. Aber wird die Miete sicher nicht eingehen? Erst wenn 2 Mt. hintereinander die Miete ausbleibt, könnte eine fristlose Kündigung in Schriftform erfolgen. Zahlungsverzug muß als Grund genannt werden im Brief. Auch die Höhe des gesamten Außenstandes mit angeben. Die Kündigung muß so wohl ins Gefängnis zugestellt werden. Eine heikle Sache also.