Kann man als Mieter von einem Untermieter auch eine Kaution verlangen?

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vorausgesetzt der hauptvermieter willigt der untervermietung zu, sollte man sich auf jeden fall eine angemessene kaution bezahlen lassen.

nur bedenke, das du die gleichen pflichten damit eingehst wie der hauptvermieter!

Der Vermieter ist zunächst verpflichtet, die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt zu halten. Er darf sie also nicht einfach auf sein normales Konto einzahlen und dann im Rahmen seines nächsten Urlaubs verfrühstücken. Vielmehr muß er ein separates Konto oder

http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktzinsen.htm