Erfolgt die Umwandlung von Ackerland zu Bauland willkürlich durch den Gemeinderat?

3 Antworten

Für die "Raumentwicklung" gibt es "Topdown"-Prinzip, .d.h. es gibt Landesentwicklungspläne, nach denen sich die Gebietsentwicklungpläne richten müssen. Nach diesen müssen sich die regionalen Pläne richten.

Zur Abschöpfung von Wertsteigerungen aus Ackerlandumwandlung in Bauland können Kommunen zudem "Abgaben" erheben, was klamme Kommunen mittlerweile auch immer machen. Übrigens ist die Umwandlung auch ohne diese Abgabe mit reichlich Kosten für den Ackerlandbesitzer verbunden, denn er muss die Erschließungskosten für Wasser, Abwasser, Straßen etc für die Grundstücke tragen. Da kommen schnell mal über 50-75 Euro je m2 zusammen !

Wie viel Prozent an Steuern muss eine verwitwete Einzelperson für einen Erlös des Ackerlandverkaufs von 500.000 Euro an das Finanzamt in NRW abführen?

Grundsätzlich ja, ABER jede Gemeinde hat über sich das Landratsamt. Eine Gemeinde kann also nicht beliebig Bauland Ausweisen, sondern muß sich an übergeordnete und schlußendlich vom Landratsamt zu genehmigende Leitplanungen halten. Die Gemeinde hat also ein sehr weitgehendes Vorschlagsrecht, weshalb durchaus viele Anträge bei einer Gemeinderatssitzung genehmigt werden, die durch das Landratsamt jedoch wieder kassiert werden.