Mieterhöhung von Studentenwohnung - was ist erlaubt?

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Sie besitzt eine kleine Wohnung, die sie an Studenten vermietet.

Damit ist es doch noch lange keine Studentenwohnung. Nur eine Wohnung. Deine Tante kann die Miete wegen gestiegener Energiekosten erhöhen. Dazu muß sie dem Mieter nachweisen das und um wie viel die Energiekosten im letzten Jahr oder den 2 letzten Jahren gestiegen sind.

Oder sie erhöht die Miete bis zum ortsüblichen Mietspiegel/der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Studentenwohnungen in dem Sinne gibt es nicht. Außer es handelt sich um ein Studentenwohnheim.

Infos zu Thema Mieterhöhung http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/artikel/artikel/mieterhoehung-modernisierungs-mieterhoehung.html

In Zukunft soll sie die Wohnung besser nicht "all inklusive" vermieten.