Mieterhöhung von Studentenwohnung - was ist erlaubt?
meine Tante ist ein wenig "betagter", Rentnerin. Sie besitzt eine kleine Wohnung, die sie an Studenten vermietet. Die Miete ist inkl. aller Kosten.
Nun hat sie einen Nebenkostennachzahlungsbescheid bekommen und vor allem die Energiekosten sind deutlich gestiegen (ist ja jedem bekannt).
Nun sinkt ihre Rendite und sie will die Miete erhöhen (die letzte war vor 5 Jahren), kennt sich aber mit den Regeln nicht aus.
- Um wieviel % kann sie die Miete im ersten Schritt erhöhen?
- Wie findet sie die ortsübliche Miete für Studentenwohnungen heraus?
Ich kenne mich leider auch nicht aus, will ihr aber helfen.
1 Antwort
Sie besitzt eine kleine Wohnung, die sie an Studenten vermietet.
Damit ist es doch noch lange keine Studentenwohnung. Nur eine Wohnung. Deine Tante kann die Miete wegen gestiegener Energiekosten erhöhen. Dazu muß sie dem Mieter nachweisen das und um wie viel die Energiekosten im letzten Jahr oder den 2 letzten Jahren gestiegen sind.
Oder sie erhöht die Miete bis zum ortsüblichen Mietspiegel/der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Studentenwohnungen in dem Sinne gibt es nicht. Außer es handelt sich um ein Studentenwohnheim.
Infos zu Thema Mieterhöhung http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/artikel/artikel/mieterhoehung-modernisierungs-mieterhoehung.html
In Zukunft soll sie die Wohnung besser nicht "all inklusive" vermieten.