nach 14 Jahren Mieterhöhung

5 Antworten

Magst Du Kreuzworträtsel? Ich nicht! Und ich hasse es auch, wenn man mich sachverhaltsmäßig rätselraten läßt! Sei es drum:

Worauf sich die "Mieterhöhung" bezieht, wird von Dir wohlweislich verschwiegen. Ist es die Kaltmiete? Sind es die Nebenkosten?

Nehmen wir mal die Kaltmiete als wahrscheinlichste Variante, dann darf der Vermieter die gemäß § 558 BGB erhöhen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

Da braucht nix zu im Vertrag zu stehen. Das ist Gesetz! Frag mich nicht, ob da die Formalien in Ordnung sind, denn mir langt es jetzt mit rätselraten!

die Miete wird bestimmt dem Mietspiegel angepasst. Dieser verändert sich nun mal mit der Zeit und dann kommt es halt zu Mieterhöhungen.

14 Jahre ohne Mieterhöhung?

So einen Vermieter möchte ich auch einmal haben!

Da hat er sich fast einen Fairnesspreis verdient, sofern er sich mit seiner Erhöhung im gesetzlichen Rahmen bewegt.

Freu Dich also und sei glücklich, dass Du die letzten Jahre ungeschoren davon gekommen bist.

sorry ,da ich hier neu bin wußte ich nicht wieviel ich hier schreiben darf ,und wie hier alles funktioniert. . Mein Vermieter hat kein schönhetsreperaturen noch andere Dinge am Haus gemacht,das Haus ist Baujahr 1964,es ist nicht isoliert, noch wurden neue Fenster eingebaut ,oder Schimmel beseitigt die Miete bezieht sich auf Kaltmiete ,den hier gibt es in dem Ganzen Haus nur Zwei Ofen ,die dieses Haus Heizen ,ich habe mir vor Ca. 7 Jahren einen Holzofen auf meine Kosten einbauen lasse, das wir es wenigstens ein bißchen wärmer bekommen.In zwei Zimmern Gibt es überhaupt keinen Ofen ,und da das Dachgeschoß auch nicht isoliert ist ,kannst du dir ja vorstellen wie Kalt es bei Minus Graden ist . Deshalb war ich der Meinung ,das er nicht ohne weiteres die Miete erhöhen könnte.

lommeline: Du kannst solange schreiben, bis das entsprechende Eingabefeld voll ist. Kurz davor "klemmt" es bereits. Du musst die einzelnen Antworten kommentieren, nicht in einer neuen Antwort, weil sonst der Zusammenhang verloren geht.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Haus zu isolieren oder neue Öfen einzubauen oder Fenster einzusetzen, wenn die alten noch funktionstüchtig sind. (manchmal kann hier der Mieter mit Fensterdichtung von TesaMoll den Durchzug reduzieren!). Dass die Öfen anfangs fehlten, war schon beim Einzug bekannt.

Was nun die Mieterhöhung angeht, da gibt es im vermutlich zugrunde liegenden Mietspiegel Baujahresklassen und entsprechende Baubeschreibungen. Bei Mindereigenschaften müssen auch Abzüge gemacht werden. Das ist aber ohne Kenntnis von Bauzustand, Mieterhöhungsschreiben und Mietspiegel in diesem Forum schwierig zu beurteilen.

Schimmel ist sehr unangenehm, da er zwei Ursachen haben kann: Baussubstanz und/oder Nutzerverhalten. Und viele Mieter meinen, dass sie alles richtig machen. Manche wollen gar abends das kalte Schlafzimmer durch Öffnen der Wohn- und Schlafzimmertür etwas "Aufheizen". Gerade bei einem solchen Altbau kann man durch - sagen wir mal vorsichtig - geändertes Verhalten sehr viel Schimmelschaden anrichten oder vermeiden, aber die Ursache kann auch in Bauwerksschäden liegen. Daher hier ein Link zu Selbstprüfung: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-39-feuchte-waende-schimmel.pdf. Baumängel müssen unverzüglich angezeigt werden, sonst kommt es zur Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter.

0