Eine Immobilie - 2 Eigentümer - 1 wohnt selbst dort - Mieterhöhung beschließen

2 Antworten

Nun würde mein Vater diese Miete gerne erhöhen.

Es fällt mir schwer, das zu begreifen: Wenn ich Dich richtig verstehe, handelt es sich nicht etwa um ein nach WEG aufgeteiltes Objekt mit separaten Eigentumswohnungen, sondern um Miteigentum der beiden Eigentümer. Wie kann denn da ein Mietverhältnis begründet worden sein? Dann müßte der Bruder doch den Mietvertrag nicht nur auf Mieterseite unterschrieben haben, sondern zugleich auf Vermieterseite mitunterzeichnet.

Das Wort "abenteuerlich" umschreibt diese Konstruktion nur unzureichend. Noch viel abenteuerlicher wäre es, wenn er nicht auf Vermieterseite mitunterzeichnet hätte. Dann nämlich hätte der Vater als Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen dessen Erfüllung ihm subjektiv unmöglich war und zwar deshalb, weil er eben nur Miteigentümer ist und nicht alleine über die Wohnung verfügen konnte.

Einer abschließenden Bewertung der Sach- und Rechtslage enthalte ich mich. Nicht nur, dass das nicht Aufgabe eines solchen Forums ist. Man müßte zudem alle Unterlagen vorliegen haben um die Angelegenheit wirklich überblicken zu können. Eins sage ich aber schon jetzt: Bei dieser abenteuerlichen Konstruktion überhaupt an die zwangsweise Durchsetzung einer "Mieterhöhung" zu denken erscheint mir ein wagemutiges Unterfangen!

Wenn ich Dich richtig verstehe, handelt es sich nicht etwa um ein nach WEG aufgeteiltes Objekt mit separaten Eigentumswohnungen, sondern um Miteigentum der beiden Eigentümer.

genau

Wie kann denn da ein Mietverhältnis begründet worden sein? Dann müßte der Bruder doch den Mietvertrag nicht nur auf Mieterseite unterschrieben haben, sondern zugleich auf Vermieterseite mitunterzeichnet.

Mhm, tatsächlich weiß ich gar nicht so genau, ob ein "Mietverhältnis begründet wurde", vielleicht nur mündlich. Es wurde aber vereinbart, dass "Miete" gezahlt wird. Das es sich hier um ein abenteuerliches Konstrukt handelt, war mir bis eben gar nicht klar. Die Sache funktioniert so seit Mitte der 70er Jahre. Wenn es sich nicht um ein Mietverhältnis handelt, wie nennt man dieses Konstrukt denn dann?

Danke für deine Antwort :)

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@Lucilla

wie nennt man dieses Konstrukt denn dann?

Teilhaber müssen sich an den Kosten der Immobilie beteiligen. Wenn es keinen Mietvertrag gibt, dürfte das der Rechtsgrund für die Zahlungen sein und da hat man auch keine Beschränkungen bei der Erhöhung: Im Prinzip hat jeder die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

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@Privatier59

:) Die Kosten gehen noch extra und werden durch 2 geteilt.

Es könnte sich eher um sowas wie eine Nutzungsentschädigung handeln...

Danke für deine Antwort :)

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Ist der Bruder, der die Wohnung zusammen mit deinem Vater besitz derselbe, der in dem Haus wohnt?

Wenn ja, warum und an wen zahlt er Miete? Er sollte ja an sich keine zahlen, weil er in seinem Eigentum wohnt.

Wenn nein, wo genau liegt das Problem.

Ich vermute mal, dass der Vater den lebenswlangen niesbrauch am ganzen Haus hat aber in Wirklichkeit gibt das deine Frage nicht her.

Ist der Bruder, der die Wohnung zusammen mit deinem Vater besitz derselbe, der in dem Haus wohnt?

Ja

Wenn ja, warum und an wen zahlt er Miete? Er sollte ja an sich keine zahlen, weil er in seinem Eigentum wohnt.

Er zahlt "Miete" an den Vater. Das wurde beim Kauf des Hauses so vereinbart. Die Einnahmen aller drei Wohnungen gehen auf ein Konto und werden durch 2 geteilt. Die Wohnung in der der Bruder wohnt, gehört ihm ja quasi nur zur Hälfte...

Mein Vater ist Miteigentümer am Haus. Kein Niesbrauch.

Danke für deine Antwort :)

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@Lucilla

Also Frage geklärt, oder? Der Vater könnte auf die Idee kommen, die Miete anzupassen. Da die Hälfte dem Bruder gehört aber nur für seine Hälfte und weil sie beide Vermieter sind auch nur mit Zustimmung des Bruders.

Vermutlich wird das, was biem Kauf vereinbart wurde, beibehalten und das ist auch gut so. Wenn da von einer ortsüblichen Miete, die angepasst wird geschrieben wurde hat der Vater allerdings gute Karten.

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