Mieterhöhung bei Badrenovierung

2 Antworten

Der Austausch von Bleirohren gegen heute zulässige Materialien ist keine eine Mieterhöhung rechtfertigende Wohnwertverbesserung. Es handelt sich um reine Reparaturen welche der Vermiter zu tragen hat.

Wenn allerdings das Bad insgesamt modernisiert wird, kann das eine Wohnwertverbesserung sein. Der Vermieter muß dann die Kosten des Rohraustauschs heraus rechnen und darf den Rest als Berechnungsbasis für die Mieterhöhung nehmen. 11% der Kosten pro Jahr wären dann der zulässige Bereich. Ein Bad -wenn es nicht übermäßig groß ist- dürfte mit etwa 12.000 Euro zu modernisieren sein.Eine Mieterhöhung von 150 Euro pro Monat erscheint mir reichlich überzogen.

Laß überprüfen, ob die Mieterhöhung alle gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllt!

LittleArrow  31.10.2014, 18:22

Offenbar eine Antwort auf der Basis eigener leidiger Erfahrungen;-) DH!

Diesen Punkt möchte ich noch etwas verbreitern:

die Kosten des Rohraustauschs heraus rechnen

Natürlich sind auch die übrigen fälligen Instandhaltungs-/Reparaturkosten rauszurechnen, z. B. gerissene Kacheln, abgenutzte Toilette, Bade-/Duschwanne, Waschbecken und Armaturen. Dazu sollte man vor den Arbeiten den Istzustand mit Zeugen, Bildern und Beschreibungen dokumentieren (und vielleicht einige Beweisstücke aus der Bauschuttmulde sichern).

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Hallo

Also ich würde sagen, garnicht.

Die Erneuerung der Bleirohre stellt ja keine Sanierung des Bades dar.

Was anderes wäre es, wenn das Bad neu gemacht werden würde, dann wäre eine Mieterhöhung gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67