Mieter stirbt und liegt einige Tage unbemerkt in der Wohnung.?

1 Antwort

Sofern nicht ohnehin ein Nachlaßpfleger bestellt wird kannst Du dazu beim Amtsgericht einen Antrag stellen.

Der Nachlaßpfleger verwaltet das Erbe und ist auch Anspruchspartner wegen Deiner Forderung.

Allerdings kann er nur über den Bestand des Erbes verfügen. Sind Deine Forderungen höher hast Du Pech gehabt.