Schlüssel geklaut und dann Laptop aus der Wohnung
Hallo... meiner Tochter wurde der Hausschlüssel geklaut. Dann ist jemand mit dem Schlüssel bei uns zu Hause (in unserer Abwesendheit) gewesen und hat ihren 10 Tage alten Laptop geklaut. Den Schlüssel dann aber dagelassen..... Die Hausratversicherung will nicht zahlen, weil es zum einen kein Einbruch war und zum anderen man den Diebstahl eines Schlüssels nicht versichern kann. Die Polizei sagt aber, dass es ein Einbruch ist. Was kann ich machen?
2 Antworten
Wenn Sie das weiterverfolgen haben Sie bei Ihrer Tochter verloren. Die hat sie dann schön veräppelt und kann in Zukunft mit jeder abenteuerlichen Geschichte kommen. Haupt-Argument: Warum hat der Dieb denn nix anderteres mitgenommen? Wohl möglich hat er auch gleich das Netzteil für den Laptop mitgenommen? Woher wuste der welches Netzteil? Droh mal mit folgendem: Man kann über die Mac-Adresse des WLANs oder des LAN-Adapters den Lappi aufspürten sobald er im Netz ist. Auf dem Router läuft ein Lock, wann der weckgekommen ist. (Guck mal auf dem Router nach ob er eingelockt ist, dann ist er noch in der Nähe, in der Reichweite des WLANs).,
Ich gehe mal davon aus, dass hier eine ernsthafte Frage gestellt wurde - und diese sollte auch ohne jeglichen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des geschilderten Hergangs beantwortet werden !!! Der Diebstahl eines Schlüssels, der einer allgemeinen Schließanlage zugehörig ist - also wenn Du/Deine Tochter Mieter ist, muss der Haftpflicht-Versicherung angezeigt werden. Wenn ein Verschulden Deiner Tochter vorliegt (und das ist es ja, wenn man sich seinen Schlüssel klauen läßt), bist Du dort an der richtigen Adresse. Die Hausrat-Versicherung definiert einen versicherten Einbruch (gem. VHB §5 c)) auch, wenn in die versicherte Wohnung mittels "richtiger" Schlüssel eingedrungen wurde, die der Täter auch außerhalb der Wohnung durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung an sich gebracht hat. Es muss jedoch auch hier ein vorheriger "Einbruchdiebstahl" (oder Beraubung) statt gefunden haben. Wenn die Schlüssel "nur" durch einfachen Diebstahl (Taschendiebstahl) erlangt worden sind, wäre dies nach VHB §5d) mitversichert, wenn der Diebstahl ohne fahrlässiges Verhalten passiert ist ! Jacke/Tasche unbeobachtet an der Garderobe hängen zu lassen wäre schon fahrlässig... Viel Erfolg !!!