Wer zahhlt die Miete bei Hartz 4 wenn der Mieter vorzeitig innerhalb der Frist) auszieht?

2 Antworten

Muß das Amt die Nachmiete in jedem Fall gewährleisten,

Hat das Amt die Bürgschaft übernommen? Mir ist kein einziger solcher Fall bekannt und so machst Du die Erfahrung die schon so viele Vermieter vor Dir gemacht haben: Sicher ist bei Wohngeldempfängern garnichts. Solange das Amt zahlt und solange der Mieter die Gelder brav an seinen Vermieter weiterleitet ist eitel Sonnenschein,fällt eine dieser Voraussetzungen weg, bleibt der Vermieter auf seinen Ansprüchen sitzen. Bei solchen Mietern ist eben nichts zu holen.

Dass dem Mieter zwei Wohnungen gleichzeitig bezahlt werden, halte ich für völlig ausgeschlossn. Das würde keine Sozialbehörde mitmachen. Deine Anzeige kannst Du Dir sparen.

Und haftbar machen? Natürlich den Mieter. Wünsche damit viel Erfolg, hilfsweise, viel Glück!

Aber, auch wenn es Dir nicht gefällt, bei Dir selber solltest Du auch auch mal ansetzen und Dir einen kräftigen Tritt in den Südpol dafür verpassen, dass Du Dir da den falschen Vertragspartner ausgesucht hast.

Was Du tun kannst? Sofort auf Nachmietersuche gehen damit sich der Schaden minimiert.

Muß das Amt die Nachmiete in jedem Fall gewährleisten,

Nein, der Mieter, oder wer sonst ist Schuldner aus eurem Mietvertrag?

Ohne Kaution oder Bürgschaft trägst du das Risiko von Forderungsausfällen allein :-(

G imager761