Darf Polizei meine Wohnung öffnen?

4 Antworten

  1. Ja
  2. Ja

Ich würde zumindest bei der örtlichen Polizei nachfragen, was man da machen kann in punkto um/abmeldung

ich denke mal, du hast dein Wohnungsschloß gewechselt?!

Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 00:14

Danke! Ich werde zum Meldeamt gehen und schauen was ich machen kann. Die Polizei meint, dass er sich ummelden sollte oder ich eben zum Meldeamt gehen sollte. Zudem hat er mir den Schlüssel ins Gesicht geschmissen 😅 also da sind keine Bedenken meinerseits

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  1. ...gut, dass du dich getrennt hast - mit per Haftbefehl gesuchten Leuten möchte man nicht sein Leben teilen - es sei denn man ist selbst von der Sorte (Extrembeispiel: Bonny und Clyde)
  2. Die Polizei wird dies auf keinen Fall tun - sie haben keinen Anlass dazu (ein Haftbefehl reicht dabei nicht aus), es sei denn es ist Gefahr im Verzug (Schreie oder Schüsse aus deiner Wohnung) oder es besteht Fluchtgefahr und die Polizei kann mit Sicherheit davon ausgehen, das der Ex sich in der Wohnung aufhölt. Das der Situation angepasste Mittel der Wahl ist hier das entscheidende Stichwort.
  3. Du musst der Polizei nicht mal die Tür öffnen, solange sie nichts von dir direkt wollen und du könntest eben durch die Tür die Wahrheit sagen, dass der Freund nicht mehr da ist und nicht mehr bei dir wohnt und du evtl. nicht weißt, wo er sich aktuell aufhält.
  4. Wenn sie einen richterlichen Beschluss haben deine Wohnung zu durchsuchen (dies ist kein Haftbefehl) können sie womöglich die Situation durchführen auch ohne deine Anwesenheit (sehr sehr unwahrscheinlich - Unversehrtheit der Wohnung ist ein hohes Recht - wie gesagt hängt von der Härte des Vergehens deines Ex's ab).
  5. Vllt. redest du mal mit deinem Ex -wenn möglich- und sagst ihm, du möchtest keine derartigen Probleme und er möge sich schnellstmöglich bei seiner neuen Meldeadresse behördlich anmelden.
Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 00:17

vielen dank! Ich denke halt, es ist so einfach einen Beschluss zu bekommen. Und wenn sie kommen, dann wahrscheinlich eher zu der Zeit, in der ich arbeiten bin.. naja ich muss wohl oder übel versuchen ihn irgendwie abzumelden.

Zudem können wir einfach nicht mehr miteinander reden bzw. Uns so austauschen, dass dabei was sinnvolles rauskommt 😅

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Alarm67  21.01.2023, 12:40

Jemand, der per Haftbefehl gesucht wird, geht bestimmt nicht zu einer Behörde, um sich abzumelden! 😜😁😎

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Ja, die Polizei darf die Tür öffnen.

1.) Beim Einwohnermeldeamt abmelden.

2.) Zuständige Polizeidienststelle und Staatsanwaltschaft entsprechend informieren.

3.) Schild an der Tür bzw. dem Briefkasten: Keine Post für "Florian Müller" einwerfen. Er wohnt nicht mehr hier.

Viel Glück.

Nachtrag: (Geklaut aus dem Internet)

Natürlich darf die Polizei eine Wohnungstür öffnen lassen, wenn sie einen per Haftbefehl gesuchte Person in dieser Wohnung vermutet.

Bringt die Polizei also einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl mit, müssen Sie den Beamten und Beamtinnen Zutritt gewähren. Besteht der dringende Verdacht, dass eine Gefahrensituation besteht oder es zu einem Verbrechen kommt, dürfen Polizisten und Polizistinnen Ihre Wohnräume sogar ohne Beschluss betreten.

The1stUniverse  20.01.2023, 23:44

Worauf beruht dein 'Ja'? Ich kann dem nicht zustimmen und weiß auch, dass dies nicht der Fall ist.

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senior1  20.01.2023, 23:51
@The1stUniverse

Sofern ein Haftbefehl vorliegt, darf die gemeldete Wohnung des Flüchtigen selbstverständlich geöffnet werden.

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Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 00:07
@senior1

Auch wenn er nicht der Mieter ist?

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The1stUniverse  21.01.2023, 00:40
@senior1

Das ist inkorrekt. (Zuviel RTL - Polizeiwache geschaut?). Dann würden viele Wohnungstüren in bestimmten Viertel bestimmter Großstädte geöffnet/zerstört sein oder komplett fehlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die gesuchte Person sich dahinter aufhält ist doch so gering.

Und wann ist jmd flüchtig? Erst mal darf die Polizei nur auf begründeten Verdacht handeln und dann dürfen und werden Sie die Tür auch nur zerstörungsfrei öffnen lassen (durch Hausmeister, zertifizierte Schlüsseldienste etc.) [nachdem sie ein 2. oder 3. Mal niemanden angetroffen haben oder eben bei Gefahr im Verzug mit Gewalt Zutritt verschaffen (umgangssprachlich: eintreten). Bis sie das tun muss schon einiges im Argen liegen und ich vermute mal, dass dies hier nicht der Fall sein wird.

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senior1  21.01.2023, 00:43
@The1stUniverse

Die Frage war: Darf die Polizei die Tür öffnen. Die Antwort ist ganz klar ja. Ob sie dies tut, war nicht die Frage. Ist das so schwer zu verstehen?

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Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 00:08

Ja und wenn ich den Beamten keinen Zutritt gewähren kann, weil ich kaum zuhause bin? … wie nervig!!

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senior1  21.01.2023, 00:12
@Bekis

Siehe Punkt 1-3 meines Kommentar. Hinterlass bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Einwohnermeldeamt auch deine Handynummer.

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The1stUniverse  21.01.2023, 00:49

Schlüsselworte sind Zutritt gewähren und dringender Verdacht! WEnn die Threaderstellerin nicht zuhause ist, wird die Polizei ohne Verdacht (Geräusche in der Wohnung, Observationen im Vorhinein, anerde Beobachtungen) die Wohnung nicht betreten. Und wenn sie etwas derartiges erkennen, dann wird dies erstmal zerstörungsfrei geschehen (zumindet der Versuch durchgeführt). Bei Fluchtverdacht sieht das anders aus. Das entnehme ich aber dem Text der Threaderstellerin nicht. Ich glaube sie hat einfach Angst, wenn sie auf Arbeit ist und die Polizei einen Haftbefehl durchsetzen will, die Polizei dort ohne ihr Wissen eindringen wird und das ist im Normalfall nicht so. Es sei denn der NAchbar behauptet er habe vor 2 min eine männliche Person auf die die Beschreibung aus dem Haftbefehl passt in die Wohnung gehen sehen, aber auch dann würde man erst einmal andere WEge versuchen.

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senior1  21.01.2023, 00:56
@The1stUniverse

Deine Aussage: "Die Polizei wird ohne Verdacht die Wohnung nicht betreten". Interessant. Woher weißt du was die Polizei macht? Ich weiß es nicht. Woher nimmst du die Anmaßung heraus die Vorgehensweise von Polizeibeamten genau zu erläutern? Jeder Fall ist anders. Nochmals. Bleibe einfach bei der Frage. Darf die Polizei die Tür öffnen? Ja darf sie. Denn es liegt ein Haftbefehlt vor. Dieser ist die rechtliche Grundlage. Was sie damit tatsächlich macht? - keine Ahnung.

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Melde es beim Einwohnermeldeamt

Hauseigentümer*innen oder Mitbewohner*innen können den nicht gemeldeten Ein- oder Auszug einer Person dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Bitte beachten Sie, dass hierdurch zunächst keine Um- bzw. Abmeldung der Person erfolgt.

Bekis 
Fragesteller
 20.01.2023, 22:19

Danke das mache ich!

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The1stUniverse  20.01.2023, 23:48

Der letzte Satz ist sehr wichtig! Ansonsten wäre jedem Mißbrauch Tor und Tür geöffnet, unwillkommene Personen an- bzw. umzumelden. Das wäre das reinste Chaos und führt auch zu nichts.

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Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 00:19
@The1stUniverse

Und wie genau kann man einen dann abmelden, wenn er sich nicht ummeldet?

er wohnt ja nicht mehr hier

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The1stUniverse  21.01.2023, 00:32
@Bekis

Das muss er schon selber machen. WEnn er das nicht innerhalb der nächsten 2 wochen macht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit aus Fahrlässigkeit/ eine Straftat bei Vorsatz.

Man kann dem Einwohnermeldeamt schon die Mitteilung geben, dass dies nicht mehr seine aktuelle Adresse ist. Aber eine Ab-/Ummeldung kann nur die Person selbst (man muss ja seinen Perso mitbringen zum Identnachweis und es wird auch die neue Adresse auf diesem vermerkt) oder eine mit Vollmacht ausgestattete dritte Perosn durchführen lassen. Jeder deutsche Staatsbürger muss einen ständigen Wohnsitz nachweisen können, sonst macht er sich wieder mal strafbar.

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Bekis 
Fragesteller
 21.01.2023, 09:58
@The1stUniverse

Vielen Dank ! Dann weiß ich da Bescheid.. 👍🏼

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