Meine Mutter steht im Fahrzeugbrief, ich auf dem Kaufvertrag. Wer ist Eigentümer?

5 Antworten

Meine Mutter wird natürlich ebenfalls aussagen, dass ich der Eigentümer bin.

Und das genügt, wenn sie zu dieser Aussage steht.

Was haben die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug mit deiner Klage als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall zu tun? Richtig: gar nichts. Jeder, der geschädigt wurde und im Fahrzeug saß, das in den Unfall verwickelt war, kann gegen den Unfallgegner klagen. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Du bist gefahren und nur das ist relevant.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der Halter eingetragen, der Eigentümer kann durchaus jemand anders sein. Es steht auch auf der Zulassungsbescheinigung drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." Du bist der Eigentümer und kannst dies durch den Kaufvertrag entsprechend nachweisen.

Anonymous126 
Fragesteller
 02.06.2023, 10:30

Danke, orgel! Das hört sich schon mal gut an. Wie gesagt, wurde das eben vom Anwalt der Gegenseite angezweifelt, dass die Aktivlegitimation bei mir liegt. Ich war im Auto, wurde angefahren, ich habe geklagt.

Da schon auf dem Fahrzeugschein meine Mutter stand, wurde das eben angemerkt von seinem Anwalt.

Und jetzt war ich mir nicht sicher, ob ich wirklich Eigentümer bin und somit das Recht habe zu klagen. Wäre meine Mutter Eigentümer, hätte ja sie, soweit ich das sehe, klagen müssen.

Wenn ich aber durch die Namentliche Nennung auf dem Kaufvertrag als Eigentümer gelte, sollte ja aber alles gut sein oder?

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orgel  02.06.2023, 10:52
@Anonymous126
Wenn ich aber durch die Namentliche Nennung auf dem Kaufvertrag als Eigentümer gelte, sollte ja aber alles gut sein oder?

So ist es!

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wer im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer

meine Mutter hatte mir damals zu deren Lebzeiten ein Auto nach Wahl geschenkt,

sie hatte den auch bezahlt und den kaufvertrag unterschrieben, ich die Versicherung.

Meine Mutter war demnach der Eigentümer

Viele Jahre vorher in meiner Ehezeit war ich es, der den Opel Zafira bezahlt und unterschrieben hatte, im Scheidungsverfahren Jahre später wurde laut Familiengericht bei Offenlegung der Eigentumsbesitze das Auto mir als Eigentümer zugesprochen.

Der Eigentümer ist derjenige , der im Kaufvertrag steht

Fahrzeugbrief gilt nicht als Eigentumsnachweis