Ermittlung der Grunderwerbssteuer bei Grundstücksgemeinschaften, bestehend aus Mutter, Oma, Tante und Cousine als Verkäufer?

3 Antworten

Wie wird die Grundsteuer ermittelt, wenn

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Der ist wurscht, wer im Grundbuch steht. Außer bei der Bestimmung des Steuerpflichtigen. Das ist immer der, der am 1. Januar eines Jahres im Grundbuch steht.

Grundsteuer ist auch etwas anderes als Grunderwerbsteuer.

Anscheinend will eine Person von der eigenen Mutter, der Großmutter, einer Tante und einer Cousine ein Grundstück erwerben.

Das ist relativ einfach. Für die Erwerbsvorgänge, die Gem. § 3 Nr. 6 befreit sind, wird keine Grunderwerbsteuer festgesetzt und für die anderen wird sie festgesetzt.

Man könnte noch prüfen, ob die Übertragungen eine Folge einer Erbauseinandersetzung sind.

Willst Du etwas zur Grundsteuer oder zur Grunderwerbsteuer hören?

Frage und Erläuterung sind widersprüchlich!